Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Mindestens 3 Jahre Erfahrung im ausgeschriebenen Leistungsbereich
Eigenerklärung, dass der Bewerber über mindestens 3 Jahre Erfahrung im ausgeschriebenen Leistungsbereich verfügt:
Mit Einreichung des Bewerberformulars bestätigt der Antragsteller, dass er über mindestens 3 Jahre Erfahrung im ausgeschriebenen Leistungsbereich verfügt.
2. Referenz(en)
Mindestens eine möglichst vergleichbare Referenz, bei der die Implementierung des PVS des Bieters an mindestens 10 Standorten (Praxen) für einen Auftraggeber erfolgt ist, innerhalb der letzten 36 Monaten unter Beschreibung von:
- Projektbezeichnung und Ort
- Detaillierter Projektinhalt
- Projektlaufzeit von/bis (Monat/Jahr)
- die seitens des Bieters aufgewandten Personentage (PT)
- Besonderheiten
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner seitens des Auftraggebers des jeweiligen Referenzprojekts (einschließlich Telefonnummer)
3. Anzahl Arbeitskräfte
Eigenerklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, differenziert nach Tätigkeitsgebieten.
Mindestanforderung: mindestens 20 Mitarbeiter.
4. Weitere Eigenerklärungen und Nachweise
Der Bewerber bestätigt, dass
a. er eine zentrale telefonische Hotline für Störungsmeldungen betreibt
b. eine Zertifizierung der Dienstleistungsqualität nach ISO 9001 oder vergleichbar vorhanden ist
c. für das einzusetzende System eine KVDT-Zulassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besteht, KBV-Zulassungsnummer ist zu benennen
d. der Betrieb des Rechenzentrums (ggf. über Nachunternehmer) nach ISO/IEC 27001 und/oder BSI IT-Grundschutz zertifiziert ist
5. Eigenerklärung dazu, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, gemäß Formblatt 532 des Vergabehandbuchs des Landes NRW, wobei die Namen der gegebenenfalls vorgesehenen Nachunternehmer im Teilnahmeantrag noch nicht genannt werden müssen, sofern sich der Bewerber dieser Nachunternehmer nicht zum Zweck der Eignungsleihe bedient.
Beabsichtigt ein Bewerber Teile des Auftrags an einen Nachunternehmer zu vergeben, ohne dass ein Fall der Eignungsleihe vorliegt, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer entsprechend Formblatt 533 des Vergabehandbuchs des Landes NRW vorlegt.