Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sucht für ein selbstständig arbeitendes Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE gGmbH) eine*n Träger*in als Alleingesellschafter*in. Die/Der Bieter*in muss eine hinreichende Gewähr dafür bieten, von allen relevanten Akteursgruppen der Energiewende als Träger*in des KNE akzeptiert zu werden. Ausgangslage ist der am 16.12.2013 von CDU, CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Energiewenden naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzentrum „Naturschutz und Energiewende“ eingerichtet, um zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.“ Das Kompetenzzentrum wurde daraufhin 2016 auf Initiative des BMU geschaffen. Das KNE unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es trägt zur Vermeidung und Lösung von Konflikten mit dem Naturschutz bei, in dem es Fachinformationen zur Verfügung stellt, Konfliktberatungen vor Ort durchführt, und Dialogprozesse initiiert und moderiert. Das KNE ist kompetenter Ansprechpartner für alle Akteursgruppen. Es verhält sich gegenüber Konflikten und Konfliktparteien neutral und trägt zum fairen Austragen von Konflikten bei. In allen seinen Aktivitäten respektiert und wahrt es die Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Beteiligungsvermögen
Referenznummer: Z II 2-VSt. 1416/2021
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sucht für ein selbstständig arbeitendes Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE gGmbH) eine*n Träger*in als Alleingesellschafter*in. Die/Der Bieter*in muss eine hinreichende Gewähr dafür bieten, von allen relevanten Akteursgruppen der Energiewende als Träger*in des KNE akzeptiert zu werden. Ausgangslage ist der am 16.12.2013 von CDU, CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Energiewenden naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzentrum „Naturschutz und Energiewende“ eingerichtet, um zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.“ Das Kompetenzzentrum wurde daraufhin 2016 auf Initiative des BMU geschaffen. Das KNE unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es trägt zur Vermeidung und Lösung von Konflikten mit dem Naturschutz bei, in dem es Fachinformationen zur Verfügung stellt, Konfliktberatungen vor Ort durchführt, und Dialogprozesse initiiert und moderiert. Das KNE ist kompetenter Ansprechpartner für alle Akteursgruppen. Es verhält sich gegenüber Konflikten und Konfliktparteien neutral und trägt zum fairen Austragen von Konflikten bei. In allen seinen Aktivitäten respektiert und wahrt es die Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sucht für ein selbstständig arbeitendes Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE gGmbH) eine*n Träger*in als Alleingesellschafter*in. Die/Der Bieter*in muss eine hinreichende Gewähr dafür bieten, von allen relevanten Akteursgruppen der Energiewende als Träger*in des KNE akzeptiert zu werden. Ausgangslage ist der am 16.12.2013 von CDU, CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Energiewenden naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzentrum „Naturschutz und Energiewende“ eingerichtet, um zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.“ Das Kompetenzzentrum wurde daraufhin 2016 auf Initiative des BMU geschaffen. Das KNE unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es trägt zur Vermeidung und Lösung von Konflikten mit dem Naturschutz bei, in dem es Fachinformationen zur Verfügung stellt, Konfliktberatungen vor Ort durchführt, und Dialogprozesse initiiert und moderiert. Das KNE ist kompetenter Ansprechpartner für alle Akteursgruppen. Es verhält sich gegenüber Konflikten und Konfliktparteien neutral und trägt zum fairen Austragen von Konflikten bei. In allen seinen Aktivitäten respektiert und wahrt es die Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung von Beteiligungsvermögen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-10 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 090-233318
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die von der/vom Auftragnehmer*in (AN) zu erbringenden Leistungen gliedern sich in folgende Leistungsarten:
— Übernahme sämtlicher Gesellschafteranteile an der KNE gGmbH,
— Übernahme der Aufgaben einer Alleingesellschafterin,
— die Gewährleistung der neutralen Arbeit des KNE,
— Kostenabrechnung.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin (AG‘in) hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 1-mal um bis zu 2 Jahre und 3 Monate (bis max. 31.3.2028) zu verlängern; der Preis (exkl. Reisekosten) aus dem Angebot gilt dann anteilig, die Regelungen zur Fälligkeit (§ 5 des Vertrages) gelten entsprechend. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die Auftraggeberin (AG‘in) hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 1-mal um bis zu 2 Jahre und 3 Monate (bis max. 31.3.2028) zu verlängern; der Preis (exkl. Reisekosten) aus dem Angebot gilt dann anteilig, die Regelungen zur Fälligkeit (§ 5 des Vertrages) gelten entsprechend. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz der/des AN bzw. Erfüllungsort (Bonn)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 090-233318 (2021-05-05)
Ergänzende Angaben (2021-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sucht für ein selbstständig arbeitendes Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE gGmbH) eine*n Träger*in als Alleingesellschafter*in. Die/Der Bieter*in muss eine hinreichende Gewähr dafür bieten, von allen relevanten Akteursgruppen der Energiewende als Träger*in des KNE akzeptiert zu werden. Ausgangslage ist der am 16.12.2013 von CDU, CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Energiewenden naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzentrum `Naturschutz und Energiewende` eingerichtet, um zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.“ Das Kompetenzzentrum wurde daraufhin 2016 auf Initiative des BMU geschaffen. Das KNE unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es trägt zur Vermeidung und Lösung von Konflikten mit dem Naturschutz bei, in dem es Fachinformationen zur Verfügung stellt, Konfliktberatungen vor Ort durchführt, und Dialogprozesse initiiert und moderiert. Das KNE ist kompetenter Ansprechpartner für alle Akteursgruppen. Es verhält sich gegenüber Konflikten und Konfliktparteien neutral und trägt zum fairen Austragen von Konflikten bei. In allen seinen Aktivitäten respektiert und wahrt es die Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sucht für ein selbstständig arbeitendes Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE gGmbH) eine*n Träger*in als Alleingesellschafter*in. Die/Der Bieter*in muss eine hinreichende Gewähr dafür bieten, von allen relevanten Akteursgruppen der Energiewende als Träger*in des KNE akzeptiert zu werden. Ausgangslage ist der am 16.12.2013 von CDU, CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Energiewenden naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzentrum `Naturschutz und Energiewende` eingerichtet, um zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.“ Das Kompetenzzentrum wurde daraufhin 2016 auf Initiative des BMU geschaffen. Das KNE unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es trägt zur Vermeidung und Lösung von Konflikten mit dem Naturschutz bei, in dem es Fachinformationen zur Verfügung stellt, Konfliktberatungen vor Ort durchführt, und Dialogprozesse initiiert und moderiert. Das KNE ist kompetenter Ansprechpartner für alle Akteursgruppen. Es verhält sich gegenüber Konflikten und Konfliktparteien neutral und trägt zum fairen Austragen von Konflikten bei. In allen seinen Aktivitäten respektiert und wahrt es die Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Den Zuschlag hat der unter "Auftragsvergabe" genannte Wirtschaftsteilnehmer erhalten. Die Angabe des Auftragswertes unter Nr. V.2.4) i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Den Zuschlag hat der unter "Auftragsvergabe" genannte Wirtschaftsteilnehmer erhalten. Die Angabe des Auftragswertes unter Nr. V.2.4) i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Übernahme sämtlicher Gesellschafteranteile an der KNE gGmbH
- Übernahme der Aufgaben einer Alleingesellschafterin
- die Gewährleistung der neutralen Arbeit des KNE
- Kostenabrechnung
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin (AG‘in) hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 1-mal um bis zu 2 Jahre und 3 Monate (bis max. 31.03.2028) zu verlängern; der Preis (exkl. Reisekosten) aus dem Angebot gilt dann anteilig, die Regelungen zur Fälligkeit (§ 5 des Vertrages) gelten ent-sprechend. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die Auftraggeberin (AG‘in) hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 1-mal um bis zu 2 Jahre und 3 Monate (bis max. 31.03.2028) zu verlängern; der Preis (exkl. Reisekosten) aus dem Angebot gilt dann anteilig, die Regelungen zur Fälligkeit (§ 5 des Vertrages) gelten ent-sprechend. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-30 📅
Name: Umweltstiftung Michael Otto
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.