Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg

Stadtwerke Abensberg

Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg sowie die Nachweisführung über die thermische Verwertung ab dem 01.01.2022 und spätestens ab 01.01.2029 Zuführung zu einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung oder Transport auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche und anschließende Zuführung zur Phosphorrückgewinnung.
Gewährleistung der Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029.
Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-17 Auftragsbekanntmachung
2021-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg sowie die Nachweisführung über die thermische Verwertung ab dem 01.01.2022 und spätestens ab 01.01.2029 Zuführung zu einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung oder Transport auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche und anschließende Zuführung zur Phosphorrückgewinnung. Gewährleistung der Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029. Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kelheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Abensberg
Postanschrift: Bad Gögginger Weg 2
Postleitzahl: 93326
Postort: Abensberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.abensberg.de/buergerservice/rathaus/stadtwerke 🌏
E-Mail: stadtwerke@abensberg.de 📧
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av15b64d-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av15b64d-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-423974
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg sowie die Nachweisführung über die thermische Verwertung ab dem 01.01.2022 und spätestens ab 01.01.2029 Zuführung zu einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung oder Transport auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche und anschließende Zuführung zur Phosphorrückgewinnung.
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Gewährleistung der Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029.
Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
Geschätzter Gesamtwert: 2 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit
erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs
Stadtwerke Abensberg sowie Phosphorrecycling.
Die Jahresmenge entwässerter Schlamm beträgt grundsätzlich zwischen 750 und 1.100 t OS/Jahr mit einem
mittleren Trockenrückstandsgehalt (TR-Gehalt) von rd. 25%.
Ab 01.01.2022 sind die anfallenden Klärschlamm thermisch vorzubehandeln (soweit erforderlich) und thermisch
zu verwerten.
Der Auftragnehmer hat die anfallenden Klärschlammaschen spätestens ab 01.01.2029 einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung zuzuführen
oder auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche zu transportieren und anschließend der Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
Der Auftragnehmer hat eine Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors
oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029 zu gewährleisten und dies
ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst auch die Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen
Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 250 000 EUR 💰
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat die Option der zweimaligen Verlängerung um fünf Jahre. Der AN ist zur Annahme der Verlängerung verpflichtet. Die Verlängerungsoption ist mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Die Ausübung der Verlängerungsoption bedarf der Schriftform.
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Beschreibung der Optionen:
Der AG hat die Option der zweimaligen Verlängerung um fünf Jahre. Der AN ist zur Annahme der Verlängerung verpflichtet. Die Verlängerungsoption ist mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Die Ausübung der Verlängerungsoption bedarf der Schriftform.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abensberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszug aus Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) oder gleichwertig
Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und
technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen
Genehmigungen besitzt
Unternehmensbeschreibung, aus welcher Angaben zum Unternehmen, der Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgeht
Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Zertifikat) gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV
Nachweis der Anzeige inkl. Anzeigebestätigung nach § 53 KrWG i.V.m. AbfAEV oder Erlaubnis nach § 54 KrWG i.V.m. AbfAEV
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz bezogen auf die zu vergebenden oder vergleichbare Leistungen (ausschließlich Klärschlammentsorgung durch thermische Verwertung) in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen des Unternehmens für in den Jahren 2018 bis einschließlich 2020 (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) erbrachte Leistungen zu Übernahme, Transport und Verwertung von Klärschlamm (Auftragsumfang mind. 750 t Originalsubstanz pro Jahr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Nachweis der Entsorgungssicherheit und Angaben zu den Verwertungsanlagen
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Mindeststandards:
Es muss mindestens eine Referenz des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft (Jahre 2018 bis einschließlich 2020) genannt werden, die jeweils das Mindestkriterium der Entsorgung und thermischen Verwertung von mindestens 750 t Originalsubstanz pro Jahr Klärschlamm beinhalten
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke Abensberg
Bad Gögginger Weg 2
93326 Abensberg
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CO2-Emissionen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av15b64d-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 161-423974 (2021-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg sowie die Nachweisführung über die thermische Verrwertung ab dem 01.01.2022 und spätestens ab 01.01.2029 Zuführung zu einer Behandlungsanlage zur Phosporrückgewinnung oder Transport auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche und anschließende Zuführung zur Phosphorrückgewinnung.Gewährleistung der Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029. Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
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Gesamtwert des Auftrags: 2292117.37 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 94439103400 📞
Fax: +49 944391039400 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 215-566438
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 161-423974
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg sowie Phosphorrecycling.
Die Jahresmenge entwässerter Schlamm beträgt grundsätzlich zwischen 750 und 1100 t OS/Jahr mit einem mittleren Trockenrückstandsgehalt (TR-Gehalt) von rd. 25%. Ab 01.01.2022 sind die anfallenden Klärschlämme thermisch vorzubehandeln (sowiet erforderlich) und thermisch zu verwerten.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer hat die anfallenden Klärschlammaschen spätestens ab 01.01.2029 einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung zuzuführen oder auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche zu transportieren und anschließend der Phosphorrück-gewinnung zuzuführen. Der Auftragnehmer hat eine Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029 zu gewährleisten und dies ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst auch die Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandenern Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verrwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-22 📅
Name: Bayernwerk Natur GmbH
Postanschrift: Bauhofstr. 5
Postort: Erlangen
Land: Deutschland 🇩🇪
Erlangen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2292117.37 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hr. Dr. Reschmeier

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebots-abgabe gegenüber em Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 215-566438 (2021-11-02)