Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise (NW) für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten NW nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten NW zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Verwertung von organischen Abfällen (ca. 8.500 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum AG (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (s. FB F01).
- Erklärung des Bieters, dass die für die Behandlung/ Verwertung des übernommenen Bioabfalls zur Verfügung stehenden genehmigten Kapazitäten der Verwertungseinrichtung gestellt werden können inkl. Angaben zu den Kapazitäten der Verwertungseinrichtung (s. FB F01)
- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen (s. FB F01):
a) Benennung und Beschreibung des Standorts /der Standorte für die Verwiegung der Bioabfälle.
b) Kurzbeschreibung des Verfahrenskonzepts der Verwertungsanlage inkl. Verfahrensschema
Hierbei sind für Vergärungsanlagen insbesondere folgende Punkte zu erläutern:
- Annahme an der Übernahmestelle und Transport der übernommen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung
- Vorbereitung/ Aufbereitung (wenn vorhanden eingehauste Bereiche)
- Fermentationsverfahren (kontinuierlich, diskontinuierlich, eingehauste Bereiche; Abluftreinigung)
- Zwischenlagerstätte für festen und flüssigen Gärrest
- Beschreibung des Verwertungswegs des festen und/oder flüssigen Gärrests bzw. falls vorhanden Überschusswasserverwertung und/oder -entsorgung
- Entsorgung von Störstoffen
Hierbei sind für Kompostieranlagen insbesondere folgende Punkte zu erläutern:
- Annahme an der Übernahmestelle und ggf. Transport der übernommen organischen Abfälle zu einer Verwertungseinrichtung
- Vorbereitung/ Aufbereitung (wenn vorhanden eingehauste Bereiche)
- Beschreibung der Haupt- bzw. Intensivrotte
- Beschreibung der Nachrotte
- Beschreibung des Verwertungswegs des erzeugten Kompostes
- Entsorgung von Störstoffen
c) Benennung der Vermarktungs-/Verwertungs-/ Entsorgungswege der Erzeugnisse und Reststoffe (z. B. Sortierreste, Störstoffe, Presse-, Sicker- oder sonstige Wässer)
d) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (s. FB F01).
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (s. FBL 124).
- Erkl., welche Teile des Auftr. als Unterauft. zu vergeben beabs. ist (s. FB L 235)