Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum,
— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden. Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder – stellen erfolgen, ferner auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für Personen- / Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen,
— Angaben zu — dem Entsorgungskonzept einschl. dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit),
— der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
— den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
— der technischen Leitung des Unternehmens,
— Angaben zum Verwertungsweg, einschl. der / den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung / Name der Verwertungsanlage (ggf. auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle des Auftrag-gebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a,
— Für die vom Bieter benannte Übernahmestelle ist eine detaillierte Beschreibung (einschließlich Anschrift, Name des Betreibers, Darlegung der Eignung als Übergabestelle gem. Leistungsbeschreibung) und ein Ausdruck des Routenplaners (GoogleMaps;
https://www.google.de/maps) vorzulegen für die einfache Wegstrecke ab dem Betriebshof des Auftraggebers (Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle), aus der (einfache) Entfernung und Dauer der Wegstrecke zu entnehmen sind.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungs-betriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten Leistungszeitraum,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage / Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen,
— Angabe der zur Verwertung angenommenen PPK-Mengen der letzten 3 Jahre,
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung, statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
— Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).