Übernahme,Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle

ZweckverbandAbfallwirtschaft Celle

Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe Und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle („Zweckverbandsgebiet Celle“) einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert sich 1-malig auf Verlangen des Auftraggebers um 1 Jahr, d. h. ggf. bis zum 31.12.2025.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-14 Auftragsbekanntmachung
2021-11-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: E93281296
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe Und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle („Zweckverbandsgebiet Celle“) einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert sich 1-malig auf Verlangen des Auftraggebers um 1 Jahr, d. h. ggf. bis zum 31.12.2025.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZweckverbandAbfallwirtschaft Celle
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Kontakt
Internetadresse: http://www.zacelle.de 🌏
E-Mail: denise.rosenberger@zacelle.de 📧
Telefon: +49 5141/7502381 📞
Fax: +49 5141/7502499 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E93281296 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-19 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 075-192109
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens 2 Vertreter des AG teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle („Zweckverbandsgebiet Celle“) einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert sich einmalig auf Verlangen des Auftraggebers um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2025.
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Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung des sog. Systembetreiber-Anteils (wenn Systembetreiber mit dem Auftraggeber eine Herausgabe zur eigenen Verwertung vereinbart haben) zuständig. Die Details der Bereitstellung sind zwischen dem System und der Auftragnehmer abzustimmen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum verlängert sich 1-malig auf Verlangen des Auftraggebers um 1 Jahr, d. h. bis zum 31.12.2025.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten Übernahmestelle.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses),
— Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
— Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung des Bieters, dass:
— keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen,
— keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
— keine der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegen,
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— er der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
— er die Anforderungen des Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beachtet und einhält.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
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Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder Teile der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (Vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom Bieter zu belegen ist,
— Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum,
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— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden. Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder – stellen erfolgen, ferner auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen,
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— Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für Personen- / Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen,
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— Angaben zu — dem Entsorgungskonzept einschl. dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit),
— der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
— den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
— der technischen Leitung des Unternehmens,
— Angaben zum Verwertungsweg, einschl. der / den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung / Name der Verwertungsanlage (ggf. auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle des Auftrag-gebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a,
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— Für die vom Bieter benannte Übernahmestelle ist eine detaillierte Beschreibung (einschließlich Anschrift, Name des Betreibers, Darlegung der Eignung als Übergabestelle gem. Leistungsbeschreibung) und ein Ausdruck des Routenplaners (GoogleMaps; https://www.google.de/maps) vorzulegen für die einfache Wegstrecke ab dem Betriebshof des Auftraggebers (Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle), aus der (einfache) Entfernung und Dauer der Wegstrecke zu entnehmen sind.
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungs-betriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten Leistungszeitraum,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage / Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen,
— Angabe der zur Verwertung angenommenen PPK-Mengen der letzten 3 Jahre,
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung, statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
— Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Celle, Verwaltungssitz des AG
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens 2 Vertreter des AG teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigung eines Malus für die logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis zur Übergabestelle
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle Vergabestelle
Internetadresse: www.zacelle.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93281296 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen),
— Die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich.
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Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 075-192109 (2021-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe Und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle") einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert sich einmalig auf Verlangen des Auftraggebers um ein Jahr, d.h. ggf. bis zum 31.12.2025.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 5141/7502420 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 217-571867
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 075-192109
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeverordnung (VgV) abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4. als Auftragswert ebenfalls 1.00 EUR eingetragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle") einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2024. Der Leistungszeitraum verlängert sich einmalig auf Verlangen des Auftraggebers um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2025.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten Übernahmestelle

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-27 📅
Name: Veolia Umweltservice Nord GmbH
Postort: Celle
Land: Deutschland 🇩🇪
Celle 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 217-571867 (2021-11-04)