Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung
Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.,
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung,
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber,
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen
hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung,
ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied
einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles
polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen
Betriebes,
- Beschreibung der Behältertypen (Angaben zu Hersteller, technische Daten usw.),
- Auflistung der vorgesehenen Behälter und deren Leerungs-/Abholturnus am Entsorgungszentrum, welcher der Angebotskalkulation zugrunde liegt,
- Beschreibung des Betriebsstandorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden.
- Anzahl und Art zur Abholung der asbesthaltigen Abfälle und der künstlichen Mineralfasern (KMF) vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschreibung. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI erfüllen,
- Benennung der vorgesehenen Entsorgungswege (ggf. Vorbehandlung sowie endgültige Entsorgung) für asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern (KMF) mit Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über einen Genehmigungsnachweis.