Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge
der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019-2020
Beschäftigte ins-gesamt und Beschäftigte im Bereich angebotenen Leistungen
3. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern
die erste Übernahmestelle nur für eine Zwischenlagerung zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
4. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle (je nach Alter und Anlagenart nach
BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier ausgeschriebenen
Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende
Entsorgungsanlage, sofern die erste Übernahmestelle nur für eine Zwischenlagerung
zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
5. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis
entsprechend der Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer, die mindestens eine Übernahme und
Entsorgung der Bleibatterien übernehmen.
6. Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über
ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung
nach ISO 9001 oder vergleichbar)
7. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein
Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
8. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen
werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer
zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungs-
erklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
9. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
10. Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes für
die Bleibatterien, hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung
(getrennt nach stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer
Beseitigung zugeführt wird und für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern
ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden Behandlungsablaufes.