Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF)

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn

Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) aus dem Gebiet des AWV Isar-Inn.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-04 Auftragsbekanntmachung
2021-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: II32
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) aus dem Gebiet des AWV Isar-Inn.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rottal-Inn 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn
Postanschrift: Karl-Rolle-Straße 43
Postleitzahl: 84307
Postort: Eggenfelden
Kontakt
Internetadresse: https://www.awv-isar-inn.de/ 🌏
E-Mail: hans.kaufmann@awv-isar-inn.de 📧
Telefon: +49 8721961218 📞
Fax: +49 8721961299 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/bb45379e-a5ae-46ef-8a66-613944c8e60f 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/bb45379e-a5ae-46ef-8a66-613944c8e60f 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-005958
ABl. S-Ausgabe: 5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten – in Ausnahmefällen verpressten – künstlichen Mineralfasern (KMF) am Zwischenlager an der Deponie Asbach,
— Ggf. Verpressung der künstlichen Mineralfasern vor dem Transport am Zwischenlager an der Deponie Asbach,
— Transport der künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort,
— Evtl. Behandlung der Abfälle vor der Deponierung d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF),
— Ordnungsgemäße Entsorgung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer dafür zugelassenen Deponie.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankaus-kunft) über die Solvenz beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.,
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
— Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
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— Betriebsstandort, von dem aus die Leistungen erbracht werden,
— Anzahl und Art zur Abholung der Abfälle vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschreibung,
— Vorgesehene Entsorgungswege (ggf. Vorbehandlung sowie endgültige Entsorgung) für künstliche Mineralfasern (KMF) mit Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über einen Genehmigungsnachweis.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/bb45379e-a5ae-46ef-8a66-613944c8e60f 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 005-005958 (2021-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 062-157886
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 005-005958
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Transport der künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-19 📅
Name: Wurzer Umweltdienst GmbH
Postort: Eitting
Postleitzahl: 85462
Land: Deutschland 🇩🇪
Erding 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 062-157886 (2021-03-25)