Auftragsbekanntmachung (2021-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 21198 WS PPK 20
Kurze Beschreibung:
“Übernahme und Vermarktung von Altpapier in der Stadt Wasserburg am Inn” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-31 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 063-160170
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
“Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende...”
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
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Quelle: OJS 2021/S 063-160170 (2021-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Wasserburg a. Inn
Kontakt
Internetadresse: http://wasserburg.de/🌏
“Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags (Ziffer V.2.4) wird unter Anwendung von § 39 (6)3.VgV verzichtet. Der Auftragnehmer steht dafür ein,...”
Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags (Ziffer V.2.4) wird unter Anwendung von § 39 (6)3.VgV verzichtet. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig.
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Quelle: OJS 2021/S 121-320843 (2021-06-22)