Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und an unterschiedliche Annahmestellen verbracht (für Los 1 Umladestation Kirchstockach, Für die Lose 2-4: Anlieferort des jeweiligen Gewinners des Loses). Die an der Annahmestelle zwischengelagerten Bioabfallmengen sind vom AN in geeignete Fahrzeuge zu übernehmen, abzutransportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen.
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 1.1.2022 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren (Verlängerungsoption um 1-malig 36 Monate) zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München — 4 Lose
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne...”
Kurze Beschreibung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und an unterschiedliche Annahmestellen verbracht (für Los 1 Umladestation Kirchstockach, Für die Lose 2-4: Anlieferort des jeweiligen Gewinners des Loses). Die an der Annahmestelle zwischengelagerten Bioabfallmengen sind vom AN in geeignete Fahrzeuge zu übernehmen, abzutransportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen.
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 1.1.2022 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren (Verlängerungsoption um 1-malig 36 Monate) zu vergeben.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 1 — Abholung Umladestation Kirchstockach” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85649 Kirchstockach
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und zur Annahmestelle in Kirchstockach verbracht. Die an der Annahmestelle zwischengelagerten Bioabfallmengen sind vom AN in geeignete Fahrzeuge zu übernehmen, abzutransportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen.
Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 1.1.2022 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Transport der Bioabfallmengen durch den AN von der Umladestation Kirchstockach zur Verwertungsanlage.
— Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 19 000 Mg) können sich in den Folgejahren ändern.
Das Entsorgungsgebiet von Los 1 umfasst die Gemeinden Baierbrunn, Feldkirchen, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Oberhaching, Ottobrunn, Pullach i. Isartal, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterhaching des Landkreisgebiets München und einen Teil der Landeshauptstadt München.
Das Entsorgungsgebiet von Los 1 umfasst zusätzlich auch folgende Gemeinden des Zweckverbandes München-Südost (ZVMSO): Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg und Putzbrunn.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfahrenskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Kompostes / der Gärreste
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieausnutzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wasserstofferzeugung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Transportentfernung
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich um einmalig 36 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 2 – Übernahme Süd” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und zur Verwertungseinrichtung (ggfs. zur Umladestation) des AN verbracht.
Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 1.1.2022 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage,
— Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation,
— Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur Verwertungseinrichtung,
— Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 1 000 Mg) können sich in den Folgejahren ändern.
Das Entsorgungsgebiet von Los 2 umfasst die Gemeinde Sauerlach des Landkreisgebiets München.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 3 – Übernahme West” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 abgeholt und zur Verwertungseinrichtung (ggfs. zur Umladestation) des AN verbracht.
Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 1.1.2022 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage,
— Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation,
— Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur Verwertungseinrichtung,
— Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 2 600 Mg) können sich in den Folgejahren ändern.
Das Entsorgungsgebiet von Los 3 umfasst die Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des Landkreisgebiets München.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 4 – Übernahme Nord” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 abgeholt und zur Verwertungseinrichtung (ggfs. zur Umladestation) des AN verbracht.
Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Landkreis München beabsichtig, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 1.1.2022 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage,
— Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation,
— Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur Verwertungseinrichtung,
— Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 8 500 Mg) können sich in den Folgejahren ändern.
Das Entsorgungsgebiet von Los 4 umfasst die Gemeinden Unterschleißheim, Oberschleißheim, Garching b. München, Ismaning, Unterföhring, Aschheim und Kirchheim b. München des Landkreisgebiets München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225423
— Erklärung des Bieters, dass er die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225423
— Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F 01),
— Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, bzw. einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz abgeschlossen hat (siehe Formblatt F 01),
— Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F 01),
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme und Verwertung von Bioabfall zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F 01).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225423
— Erklärung des Bieters über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225423
— Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit an-deren Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L 124).
“— Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225423
— Angabe von mindestens einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225423
— Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens 1 Jahr) für die Leistungen Übernahme und Verwertung von Bioabfall, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum AG (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt L 124 bzw. Formblatt F 01),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt L 124).
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt L 124). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden,
— Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt L 124 bzw. Formblatt L 235).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Erklärung des Bieters, dass er für die Übernahme und Verwertung der Bioabfälle ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Erklärung des Bieters, dass er für die Übernahme und Verwertung der Bioabfälle ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO VI Norm einhalten (siehe Formblatt F 01).
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Durchführung der Übernahme und Verwertung der Bioabfälle (Los 1 bis 4),
— Allgemeine Durchführung der Übernahme von der Übergabestelle Kirchstockach (Los 1),
— Wenn vorhanden: Nennung der Übergabestelle mit Adresse (Los 2-4),
— Wenn vorhanden: Allgemeine Durchführung der Übernahme der Bioabfälle von der Übergabestelle (Los 2-4),
— Transport der Bioabfälle zur Verwertungseinrichtung (alle Lose),
— Verwertung der Bioabfälle mit Darstellung des Verwertungskonzepts (alle Lose).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225423”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt München
SG 1.3.0.1 - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Mariahilfplatz 17
81541 München”
“Fragen zu den Vergabeunterlagen und / oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen und / oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern / Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäfts-geheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 146-387977 (2021-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München - 4 Lose
2021-225423”
Kurze Beschreibung:
“Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne...”
Kurze Beschreibung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und an unterschiedliche Annahmestellen verbracht (für Los 1 Umladestation Kirchstockach, Für die Lose 2-4: Anlieferort des jeweiligen Gewinners des Loses). Die an der Annahmestelle zwischengelagerten Bioabfallmengen sind vom AN in geeignete Fahrzeuge zu übernehmen,
abzutransportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen. Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2022 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 2 – Übernahme Süd Los-Nr.: 2” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und zur Verwertungseinrichtung (ggfs. zur Umladestation) des AN verbracht. Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2022 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage
• Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation
• Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur
Verwertungseinrichtung
• Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 1.000 Mg) können sich in den Folgejahren ändern. Das Entsorgungsgebiet von Los 2 umfasst die Gemeinde Sauerlach des Landkreisgebiets München.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Kompostes
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 3 – Übernahme West Los-Nr.: 3” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, alle 7-8 abgeholt und zur Verwertungseinrichtung (ggfs. zur Umladestation) des AN verbracht. Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2022 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage
• Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation
• Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur Verwertungseinrichtung
• Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 2.600 Mg) können sich in den Folgejahren ändern.
Das Entsorgungsgebiet von Los 3 umfasst die Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des Landkreisgebiets München
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 146-387977
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 2 – Übernahme Süd Los-Nr.: 2” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 3 – Übernahme West Los-Nr.: 3”
“Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV berechtigt das Vergabeverfahren für die Lose 2 und 3 aufzuheben, da kein Angebot den...”
Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV berechtigt das Vergabeverfahren für die Lose 2 und 3 aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entspricht. Es wird somit für diese beiden Lose (Los 2 und Los 3) ein neues Vergabeverfahren, nämlich ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäfts-geheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2021/S 178-464210 (2021-09-09)