Auftragsbekanntmachung (2021-10-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681/50000📞
E-Mail: vertragswesen@evs.de📧
Fax: +49 681/5000308 📠
Region: Saarland🏙️
URL: www.evs.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15758278🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, aufgeteilt in 3 Lose”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, aufgeteilt in 3 Lose” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Saarland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sammelgebiet 1
Beschreibung der Beschaffung: Übernahme und Verwertung von ca. 8.200 Mg Altpapier (PPK)
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sammelgebiet 2
Beschreibung der Beschaffung: Übernahme und Verwertung von ca. 13.400 Mg Altpapier (PPK)
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sammelgebiet 3
Beschreibung der Beschaffung: Übernahme und Verwertung von ca. 15.400 Mg Altpapier (PPK)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB-Zertifikat)
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestzieles gemäß § 6 Absatz (6) in Verbindung mit § 6 Absatz (2) Punkt 1. a) des SaubFahrzeugBeschG. Die Beurteilung der Einhaltung des Mindestziels orientiert sich gemäß § 6 Absatz (6) SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der Straßenfahrzeuge, die der Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages einsetzt. Die Mindestziele bestimmen sich als Mindestprozentsatz (derzeit 10 Prozent) sauberer leichter Nutzfahrzeuge und sauberer schwerer Nutzfahrzeuge einschließlich emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl der gemäß § 3 SaubFahrzeugBeschG in dem jeweiligen Referenzzeitraum (hier: 02.08.2021 bis 31.12.2025) beschafften sauberen leichten oder sauberen schweren Nutzfahrzeuge. Entsprechend § 6 Absatz (7) SaubFahrzeugBeschG können auch nachgerüstete Fahrzeuge bei der Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele für den Anteil sauberer leichter Nutzfahrzeuge, sauberer schwerer Nutzfahrzeuge oder emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl beschaffter leichter und schwerer Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden.
Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestzieles nach dem SaubFahrzeugBeschG eine Aufstellung mit folgenden Angaben einzureichen:
1. Anzahl aller Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
2. Anzahl, Fahrzeugklasse und Kennzeichen aller sauberen leichten und schweren Nutzfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
3. Anzahl, Fahrzeugklasse und Kennzeichen aller emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-08
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 197-514090 (2021-10-06)
Ergänzende Angaben (2021-10-15)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 197-514090
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften...”
Text
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB-Zertifikat)
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestzieles gemäß § 6 Absatz (6) in Verbindung mit § 6 Absatz (2) Punkt 1. a) des SaubFahrzeugBeschG. Die Beurteilung der Einhaltung des Mindestziels orientiert sich gemäß § 6 Absatz (6) SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der Straßenfahrzeuge, die der Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages einsetzt. Die Mindestziele bestimmen sich als Mindestprozentsatz (derzeit 10 Prozent) sauberer leichter Nutzfahrzeuge und sauberer schwerer Nutzfahrzeuge einschließlich emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl der gemäß § 3 SaubFahrzeugBeschG in dem jeweiligen Referenzzeitraum (hier: 02.08.2021 bis 31.12.2025) beschafften sauberen leichten oder sauberen schweren Nutzfahrzeuge. Entsprechend § 6 Absatz (7) SaubFahrzeugBeschG können auch nachgerüstete Fahrzeuge bei der Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele für den Anteil sauberer leichter Nutzfahrzeuge, sauberer schwerer Nutzfahrzeuge oder emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl beschaffter leichter und schwerer Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden.
Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestzieles nach dem SaubFahrzeugBeschG eine Aufstellung mit folgenden Angaben einzureichen:
1. Anzahl aller Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
2. Anzahl, Fahrzeugklasse und Kennzeichen aller sauberen leichten und schweren Nutzfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
3. Anzahl, Fahrzeugklasse und Kennzeichen aller emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften...”
Text
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 204-534104 (2021-10-15)