Überregionale Anbindung Chemnitz

Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen

Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) an den überregionalen Eisenbahnverkehr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-06 Auftragsbekanntmachung
2021-09-01 Ergänzende Angaben
2022-03-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) an den überregionalen Eisenbahnverkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
Postanschrift: Am Rathaus 2
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.vms.de 🌏
E-Mail: spnv-vergabe@vms.de 📧
Telefon: +49 371/40008-0 📞
Fax: +49 371/40008-99 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E94517656 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E94517656 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 154-409590
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 077-198748
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Das Vergabeverfahren ist in der Vergabeplattform über den in Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung genannten Link abrufbar. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation, etc.). Jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Bewerber für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bewerber automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen, etc.). Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bewerber von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt. 2. Der Auftraggeber weist zum Verfahrensablauf auf Folgendes hin: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bewerber anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. In der 2. Stufe, der sogenannten Angebotsphase, werden die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als geeignet ausgewählten Bieter auf der Grundlage der Vergabeunterlagen für die 2. Stufe zur Angebotsabgabe sowie zu Verhandlungen aufgefordert. Weitere Hinweise zur Struktur des Vergabeverfahrens und zum Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 3. Der Teilnahmeantrag und alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) bis zu dem in Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) einzureichen. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. 4. Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden, die über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) abgerufen werden können. 5. Zu den in den Teilnahmebedingungen (siehe Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung) geforderten Eigenerklärungen (Formblätter) sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bestätigungen oder Nachweise (wie z.B. Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben durch weitergehende, im jeweiligen Formblatt angegebene Nachweise zu verlangen. 6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe), muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierfür ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden. Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist in der Verpflichtungserklärung (Formblatt) auch die gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (vgl. § 47 Abs. 3 VgV). Die unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für das andere Unternehmen in dem Umfang vorgelegt werden, in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) des anderen Unternehmens zum Nachweis der Eignung in Anspruch nimmt. Die unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob das andere Unternehmen die im Rahmen der Eignungsleihe in Bezug genommenen Eignungskriterien erfüllt und ob Gründe für den Ausschluss des anderen Unternehmens vorliegen. Werden die Eignungskriterien nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe vor, verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des anderen Unternehmens. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses ersetzt wird. Als andere Unternehmen gelten insbesondere auch konzernverbundene Unternehmen. 7. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft abzugeben, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt werden. Für die Erklärung ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zum Nachweis abzufordern, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben). 8. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben, soweit sich aus dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht Abweichendes ergibt. 9. Sämtliche Unterlagen (Erklärungen, Nachweise, etc.) sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nicht deutschsprachige Unterlagen müssen mit amtlich anerkannter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Unterlagen. 10. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich mit Blick auf § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen zu lassen. Teilnahmeanträge, die nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese Unterlagen nach Aufforderung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nachgeliefert werden. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen; Ausnahmen regelt § 56 Abs. 3 VgV. 11. Angebote, die die in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. 12. Angebote, deren Zuschussbedarf das Maximal-Budget von 2,5 Mio. EUR/Jahr (Preisstand 2021) überschreitet, werden ausgeschlossen. 13. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung nicht erfolgen. 14. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). 15. Die Vergabe der Verkehrsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch den Freistaat Sachsen. Sofern und soweit die entsprechenden finanziellen Mittel dem ZVMS nicht bereit gestellt werden, behält sich der ZVMS vor, von einer Vergabe der Verkehrsleistungen abzusehen bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben. 16. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes und keine Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist zuständiger Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in seinem Verbandsgebiet und trägt die Verantwortung für die Planung, Gestaltung und Finanzierung des SPNV in seinem Zuständigkeitsbereich (vgl. § 4 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) i.V.m. § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung). Seit dem Jahr 2006 wird das Oberzentrum Chemnitz nicht mehr mit Leistungen im Schienenpersonenfernverkehr erschlossen. Dies stellt einen erheblichen Standortnachteil dar und spiegelt nicht die wirtschaftliche und strukturelle Bedeutung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) im Freistaat Sachsen wider.
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Der ZVMS setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit und Möglichkeiten für eine attraktive und wirtschaftliche Einbindung der Region Chemnitz in den überregionalen Eisenbahnverkehr ein. Vor diesem Hintergrund erfolgt die vorliegende Ausschreibung.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz an den überregionalen Eisenbahnverkehr mit folgenden Merkmalen:
1) Leistungsbeginn: ab Sommerfahrplanwechsel im Juni 2022 (12.06.2022).
2) Vertragslaufzeit: bis Fahrplanwechsel im Dezember 2028 mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal zum Sommerfahrplanwechsel im Juni 2037.
3) Leistungsumfang (Zugkm): abhängig von dem vom Betreiber gewählten Streckenverlauf.
4) Anforderungen an die Verkehrsleistungen:
- Anbindung der Region Chemnitz mittels Verkehrsleistungen auf der Relation Chemnitz - Berlin ohne Umstieg (Mindestanforderung) und mit wenigen Halten,
- keine längeren Standzeiten auf Unterwegsbahnhöfen,
- Bedienung der Station „Flughafen BER - Terminal 1-2“ (Mindestanforderung),
- Bedienung mindestens eines Bahnknotens im Stadtgebiet Berlin mit Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (Mindestanforderung),
- mindestens zwei tägliche Verbindungen in beide Richtungen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr (Mindestanforderung),
- Kundenbetreuer in jedem Zug (Mindestanforderung),
- Reservierbarkeit der Sitzplätze (Mindestanforderung),
- kleines Cateringangebot mit Kaffee, Kaltgetränken und Snacks (Mindestanforderung).
5) Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge:
- abgetrennter, komfortabler und beruhigter Bereich (1. Klasse-Bereich) (Mindestanforderung),
- Sitze mit hohem Komfort und Armlehnen,
- im 1. Klasse-Bereich Sitze, die sich in Komfort und Ausstattung von Sitzen der anderen Fahrzeugbereiche abheben (Mindestanforderung),
- Steckdosen am Platz (min. 1 Stück je 2 Sitzplätze) (Mindestanforderung),
- Klimatisierung (Mindestanforderung),
- mindestens zwei funktionsfähige WC im Zug (Mindestanforderung),
- ausreichend Stauräume für Gepäck.
6) verkehrsvertragliche Rahmenbedingungen:
- Anerkennung von Nahverkehrstarifen für Binnenrelationen im Freistaat Sachsen,
- Vergütung/Budget: maximal 2,5 Mio. EUR/Jahr; ab 2022 jährlich pauschal dynamisiert mit 1,8 %,
- keine Vergütung bei Ausfall oder Verspätung größer 120 Minuten,
- keine Verpflichtung zum SEV,
- keine Pönalen bei Qualitätsabweichungen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 78 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(a) Eigenerklärung gemäß Formblatt über Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes (jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers).
(b) Eigenerklärung gemäß Formblatt über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung nach lit. (a), lit. (b) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung gemäß Formblatt zum Umsatz: Angabe des Gesamtumsatzes je Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
Mindeststandards:
Umsatz von insgesamt mindestens 60 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Ein bestimmter Mindestjahresumsatz in einem der 3 Geschäftsjahre wird nicht gefordert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Mindestumsatz durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür ist die Summe der betreffenden Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Eigenerklärung zum Umsatz ist daher von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(a) Vorlage einer aktuell gültigen Genehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG (Personenverkehr).
(b) Vorlage einer aktuell gültigen Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 7a AEG.
Mindeststandards:
Nachweise nach lit. (a) und lit. (b).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür sind die insgesamt von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Herr Ronny Grabner
Internetadresse: www.vms.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E94517656 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Das Vergabeverfahren ist in der Vergabeplattform über den in Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung genannten Link abrufbar. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation, etc.). Jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Bewerber für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bewerber automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen, etc.). Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bewerber von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt.
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2. Der Auftraggeber weist zum Verfahrensablauf auf Folgendes hin: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bewerber anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. In der 2. Stufe, der sogenannten Angebotsphase, werden die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als geeignet ausgewählten Bieter auf der Grundlage der Vergabeunterlagen für die 2. Stufe zur Angebotsabgabe sowie zu Verhandlungen aufgefordert. Weitere Hinweise zur Struktur des Vergabeverfahrens und zum Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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3. Der Teilnahmeantrag und alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) bis zu dem in Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) einzureichen. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
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4. Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden, die über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) abgerufen werden können.
5. Zu den in den Teilnahmebedingungen (siehe Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung) geforderten Eigenerklärungen (Formblätter) sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bestätigungen oder Nachweise (wie z.B. Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben durch weitergehende, im jeweiligen Formblatt angegebene Nachweise zu verlangen.
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6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe), muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierfür ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden.
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Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist in der Verpflichtungserklärung (Formblatt) auch die gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
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Die unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für das andere Unternehmen in dem Umfang vorgelegt werden, in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) des anderen Unternehmens zum Nachweis der Eignung in Anspruch nimmt. Die unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils für das andere Unternehmen immer vorzulegen.
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Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob das andere Unternehmen die im Rahmen der Eignungsleihe in Bezug genommenen Eignungskriterien erfüllt und ob Gründe für den Ausschluss des anderen Unternehmens vorliegen. Werden die Eignungskriterien nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe vor, verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des anderen Unternehmens. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses ersetzt wird.
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Als andere Unternehmen gelten insbesondere auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft abzugeben, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt werden. Für die Erklärung ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zum Nachweis abzufordern, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben).
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8. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben, soweit sich aus dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht Abweichendes ergibt.
9. Sämtliche Unterlagen (Erklärungen, Nachweise, etc.) sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nicht deutschsprachige Unterlagen müssen mit amtlich anerkannter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Unterlagen.
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10. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich mit Blick auf § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen zu lassen. Teilnahmeanträge, die nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese Unterlagen nach Aufforderung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nachgeliefert werden. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen; Ausnahmen regelt § 56 Abs. 3 VgV.
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11. Angebote, die die in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
12. Angebote, deren Zuschussbedarf das Maximal-Budget von 2,5 Mio. EUR/Jahr (Preisstand 2021) überschreitet, werden ausgeschlossen.
13. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung nicht erfolgen.
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14. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
15. Die Vergabe der Verkehrsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch den Freistaat Sachsen. Sofern und soweit die entsprechenden finanziellen Mittel dem ZVMS nicht bereit gestellt werden, behält sich der ZVMS vor, von einer Vergabe der Verkehrsleistungen abzusehen bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben.
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16. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes und keine Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 154-409590 (2021-08-06)
Ergänzende Angaben (2021-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 172-450011
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 154-409590
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
1. Im Sinne des Wettbewerbsgrundsatzes wird der Auftraggeber an dem Vorbehalt nach Abschnitt IV.1.5) der Auftragsbekanntmachung nicht mehr festhalten. Entsprechendes gilt für Abschnitt VI.3) Nr. 14 der Auftragsbekanntmachung, in welchem der entsprechende Vorbehalt nochmals angegeben ist. 2. Im Hinblick auf die Änderungen zum Verfahrensablauf wird die Teilnahmefrist (Schlusstermin für Einreichung der Teilnahmeanträge) angemessen verlängert.
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Quelle: OJS 2021/S 172-450011 (2021-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 053-138751
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
1) Die Angaben zu Zuschlagskriterien in Abschnitt II.2.5) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den Angaben in der Auftragsbekanntmachung vom 11.08.2021. Die Angaben in dieser Bekanntmachung konnten im elektronischen Bekanntmachungsformular nicht geändert werden. Im Vergabeverfahren wurden die Zuschlagskriterien gemäß Abschnitt II.2.5) der Auftragsbekanntmachung vom 11.08.2021 angewendet. 2) Die Angaben zum Auftragswert in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular eine zwingende Angabe erfordert. Eine Angabe zum Auftragswert ist gesetzlich nicht gefordert. Es ist ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben. Das Maximal-Budget von 2,5 Mio. EUR/Jahr (Preisstand 2021) gemäß Abschnitt II.2.4) wird eingehalten.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-01 📅
Name: DB Fernverkehr AG
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Angaben zu Zuschlagskriterien in Abschnitt II.2.5) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den Angaben in der Auftragsbekanntmachung vom 11.08.2021. Die Angaben in dieser Bekanntmachung konnten im elektronischen Bekanntmachungsformular nicht geändert werden. Im Vergabeverfahren wurden die Zuschlagskriterien gemäß Abschnitt II.2.5) der Auftragsbekanntmachung vom 11.08.2021 angewendet.
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2) Die Angaben zum Auftragswert in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular eine zwingende Angabe erfordert. Eine Angabe zum Auftragswert ist gesetzlich nicht gefordert. Es ist ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben. Das Maximal-Budget von 2,5 Mio. EUR/Jahr (Preisstand 2021) gemäß Abschnitt II.2.4) wird eingehalten.
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Quelle: OJS 2022/S 053-138751 (2022-03-11)