Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 S. 1 Aufnahmegesetz Land Sachsen-Anhalt

Landeshauptstadt Magdeburg, Der Oberbürgermeister

Gesonderte Beratung und Betreuung der in der Landeshauptstadt Magdeburg wohnenden Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Aufnahmegesetz (AufnG) ist durchzuführen.
Die Kosten werden gem. § 2 Abs .4 AufnG i.v.m. § 3 Abs.1 Nr. 4 Aufnahmegesetzausführungsverordnung /AufnGAVO) für 5 Beraterstellen erstattet.
Die gesonderte Beratung und Betreuung für Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG soll den Einstieg in das berufliche, kultuerelle und soziale Leben erleichtern.
Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG sollen durch das Beratungsangebot in die Lage versetzt werden, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich der Bundesrepublik zurechtzufinden und das Leben selbständig zu gestalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-04 Auftragsbekanntmachung
2021-06-03 Ergänzende Angaben
2021-07-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Sozialwesen
Referenznummer: 30-ZV-0032/21
Kurze Beschreibung:
Gesonderte Beratung und Betreuung der in der Landeshauptstadt Magdeburg wohnenden Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Aufnahmegesetz (AufnG) ist durchzuführen. Die Kosten werden gem. § 2 Abs .4 AufnG i.v.m. § 3 Abs.1 Nr. 4 Aufnahmegesetzausführungsverordnung /AufnGAVO) für 5 Beraterstellen erstattet. Die gesonderte Beratung und Betreuung für Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG soll den Einstieg in das berufliche, kultuerelle und soziale Leben erleichtern. Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG sollen durch das Beratungsangebot in die Lage versetzt werden, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich der Bundesrepublik zurechtzufinden und das Leben selbständig zu gestalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Sozialwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Magdeburg, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: (Sitz) Katzensprung 2
Postleitzahl: 39090
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de 📧
Telefon: +49 391-5402685 📞
Fax: +49 391-5405323 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=373940 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=373940 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-09 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 027-066945
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesonderte Beratung und Betreuung der in der Landeshauptstadt Magdeburg wohnenden Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Aufnahmegesetz (AufnG) ist durchzuführen.
Die Kosten werden gem. § 2 Abs .4 AufnG i.v.m. § 3 Abs.1 Nr. 4 Aufnahmegesetzausführungsverordnung /AufnGAVO) für 5 Beraterstellen erstattet.
Die gesonderte Beratung und Betreuung für Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG soll den Einstieg in das berufliche, kultuerelle und soziale Leben erleichtern.
Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG sollen durch das Beratungsangebot in die Lage versetzt werden, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich der Bundesrepublik zurechtzufinden und das Leben selbständig zu gestalten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Es ist nur eine 2-malige Verlängerung möglich.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen solange zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
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Hinweis: Das Formblatt 124 LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
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a) Bescheinigung bzgl. einer Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (im Original, sofern gültig nur im Original) weitere Inhalte des Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) die nicht dem Punkt III.1.1.) zugeordnet wurden, sind unter den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und VI.3) aufgelistet.
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Nähere Informationen zu präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen sind unter Abschnitt VI. 3) dargestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
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a) Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes (sofern zutreffend),
3) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
a) Kostenaufstellung,
b) Finanzierungsplan,
c) Eigenerklärung zur Inanspruchnahme von weiteren Fördermitteln des Landes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angaben zu den Arbeitskräften, dass die erforderlichen Beschäftigten für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
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2) Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
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a) Benennung der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten sowie die für die Leitung vorgesehenen Personen.
3) Zur fachlichen Angebotsauswertung sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
a) Das Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen muss folgende Mindestinhalte enthalten:
— Zielgruppenorientierung (vielfältige Beratungsmethoden, Kurse, Veranstaltungen),
— Kooperationen im Netzwerk Integration- und Ausländerarbeit der Landeshauptstadt Magdeburg,
— Flexibilität und Mobilität in der Betreuung und Beratung (mobiles Arbeiten im direkten und indirekten Kundenkontakt),
— zusätzliche Leistungsangebote des Bieters,
— Monitoring und Evaluation zur Qualitätssicherung.
b) Präsentation der fachlichen Eignung und Qualifikation des eingesetzten Personals,
c) Angabe der geforderten Fremdsprachen:
— Englisch,
— Arabisch,
— Französisch,
— Persisch,
— Russisch,
— andere.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Wirtschaftsteilnehmers ersetzt werden (§ 48 Abs. 4 VgV).
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An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), gemäß LVG LSA Erklärungen (mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original) zu folgenden Paragraphen abzugeben:
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— § 10 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation,
— § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei und sind einzusehen unter:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Erklärungen (mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original) gemäß LVG LSA von jedem Unterauftragnehmer einzureichen:
— § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Weitere Bedingungen sind unter Abschnitt VI.3) aufgelistet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zu den vorgehaltenen Fremdsprachen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Erreichbarkeit (Öffnungszeiten) der Beratungsstelle
Kostenkriterium (Name): gesetzlich vorgeschriebene Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 0

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=373940 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, ist die Eignung von denen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019):
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer.
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Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
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a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original).
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019),
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich),
— Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer (sofern zutreffend) vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe),
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— Angaben zur Erreichbarkeit der Beratungsstelle mit Adressenangabe (Mindestangaben: Name der Beratungsstelle, Straße, Postleitzahl, Ort),
— Angaben zur Erreichbarkeit (Öffnungszeiten) der Beratungsstelle von Montag bis Freitag des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017),
— Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer (sofern zutreffend).
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z. B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u. a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
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Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dateien „Nutzung eVergabe“, „Anleitung zur Abgabe von elektronischen Angeboten“ sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Magdeburg, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: (Sitz) Katzensprung 2
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Telefon: +49 391-5402685 📞
E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de 📧
Fax: +49 391-5405323 📠
Internetadresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen 🌏
Quelle: OJS 2021/S 027-066945 (2021-02-04)
Ergänzende Angaben (2021-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesonderte Beratung und Betreuung der in der Landeshauptstadt Magdeburg wohnenden Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Aufnahmegesetz (AufnG) ist durchzuführen. Die Kosten werden gem. § 2 Abs .4 AufnG i.v.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Aufnahmegesetzausführungsverordnung/AufnGAVO) für 5 Beraterstellen erstattet. Die gesonderte Beratung und Betreuung für Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG soll den Einstieg in das berufliche, kultuerelle und soziale Leben erleichtern. Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG sollen durch das Beratungsangebot in die Lage versetzt werden, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich der Bundesrepublik zurechtzufinden und das Leben selbständig zu gestalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 109-287709
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 027-066945
ABl. S-Ausgabe: 109

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kosten werden gem. § 2 Abs .4 AufnG i.v.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Aufnahmegesetzausführungsverordnung/AufnGAVO) für 5 Beraterstellen erstattet.
Quelle: OJS 2021/S 109-287709 (2021-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesonderte Beratung und Betreuung der in der Landeshauptstadt Magdeburg wohnenden Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Aufnahmegesetz (AufnG) ist durchzuführen. Die Kosten werden gem. § 2 Abs .4 AufnG i.v.m. § 3 Abs.1 Nr. 4 Aufnahmegesetzausführungsverordnung /AufnGAVO) für 5 Beraterstellen erstattet. Die gesonderte Beratung und Betreuung für Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG soll den Einstieg in das berufliche , kultuerelle und soziale Leben erleichtern. Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG sollen durch das Beratungsangebot in die Lage versetzt werden, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich der Bundesrepublik zurechtzufinden und das Leben selbständig zu gestalten.
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Gesamtwert des Auftrags: 1014588.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 148-394605
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. ------------- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, ist die Eignung von denen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. ------------ Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019): a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer. ------------ Folgende Einzelnachweise gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen: a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) ------------ Mit dem Angebot sind einzureichen: - Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) - Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich) - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich) - Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer (sofern zutreffend) vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) - Angaben zur Erreichbarkeit der Beratungsstelle mit Adressenangabe (Mindestangaben: Name der Beratungsstelle, Straße, Postleitzahl, Ort) - Angaben zur Erreichbarkeit (Öffnungszeiten) der Beratungsstelle von Montag bis Freitag ------------ Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017) - Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) ------------ Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen. ------------ Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dateien "Nutzung eVergabe", "Anleitung zur Abgabe von elektronischen Angeboten" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gesonderte Beratung und Betreuung für Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG soll den Einstieg in das berufliche , kultuerelle und soziale Leben erleichtern.
Personen nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG sollen durch das Beratungsangebot in die Lage versetzt werden, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich
der Bundesrepublik zurechtzufinden und das Leben selbständig zu gestalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-27 📅
Name: Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1014588.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, ist die Eignung von denen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original)
- Angebotsschreiben (VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019)
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
- Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer (sofern zutreffend) vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
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- Angaben zur Erreichbarkeit der Beratungsstelle mit Adressenangabe (Mindestangaben: Name der Beratungsstelle, Straße, Postleitzahl, Ort)
- Angaben zur Erreichbarkeit (Öffnungszeiten) der Beratungsstelle von Montag bis Freitag
Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB - Bund - Ausgabe 2017)
- Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer (sofern zutreffend)
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
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Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dateien "Nutzung eVergabe", "Anleitung zur Abgabe von elektronischen Angeboten" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Quelle: OJS 2021/S 148-394605 (2021-07-29)