Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben zur Gewerbeanmeldung, Eintragung in Handelsregister, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie und Handelskammer (Auf Verlangen: Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer),
— Angaben dazu, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialklasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz),
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen: Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen).
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig bereits mit dem Angebot vorgelegt, so sind die vorstehend mit "auf Verlangen" gekennzeichneten Nachweise bzw. Bestätigungen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Bei Bestätigungen zuständiger Stellen gilt dies, wenn und soweit die zuständigen Stellen die entsprechenden Bescheinigungen ausstellen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.