Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(8) Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur (Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur etc.) verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 10 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur (Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur etc.) verfügen.
(9) Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
aa) Mindestanforderungen an die Referenzen als Eignungskriterium
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens drei (3) Referenzen des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen für den Neubau von Gebäuden.
2. Mindestens dem Bewerber im Referenzprojekt beauftragte und von ihm erbrachte Projektstufen und Handlungsbereiche gem. § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020), bzw. gem. der jeweiligen Bestimmung der vorherigen Fassungen des Leistungsbildes Projektsteuerung gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 9: Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) für die Handlungsbereiche A-D.
3. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-600 nach DIN 276:2018-12: mindestens 20.000.000,- EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
4. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 5.000 m2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind.
5. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Projektstufe 5 im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2016 begonnen worden sein).
Eigenerklärung des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2) verwiesen.
bb) Mindestanforderungen an die Referenzen als Auswahlkriterien/Punktverteilung:
Die Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach vorstehend Ziffer aa) werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Anforderungen gemacht werden und diese Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall erhalten die Referenzen jeweils die nachfolgend beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung:
1. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276:2018-12: > 20 Mio. EUR brutto bis 30 Mio. EUR brutto: 1 Punkt, > 30 Mio. EUR brutto bis 40 Mio. EUR brutto: 2 Punkte, > 40 Mio. EUR brutto: 3 Punkte.
2. Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: > 5.000 m² bis 7.500 m²: 1 Punkt, > 7.500 m² bis 10.000 m²: 2 Punkte, > 10.000 m²: 3 Punkte.
3. Das Referenzprojekt entspricht folgenden Standards:
- KfW-Energieeffizienzhaus 40 oder DGNB/BNB/LEED/BREAM, jeweils Gold: 2 Punkte
- KfW-Energieeffizienzhaus 55 oder Passivhaus oder DGNB/BNB/LEED/ BREAM, jeweils Silber: 1 Punkt
- keins von beidem: 0 Punkte;
4. Das Referenzprojekt wurde unter besonderes Beachtung des Lebenszyklusansatzes (für das gesamte Gebäude, nicht nur Bauteile) geplant und beinhaltete insbesondere die Durchführung einer Lebenszyklusanalyse (Ökobilanzierung) gem. BNB oder DGNB: ja = 2 Punkte, nein = 0 Punkte
5. Der Auftraggeber des Referenzprojekts war ein das Vergaberecht gebundener Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB: 2 Punkte.
Insgesamt können also für die bis zu 3 Referenzprojekte gemäß Ziffer aa) bis zu 36 Punkte (3x12) erzielt werden.