Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe unter
www.vergabe.stadt-frankfurt.de für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen
Zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes bezüglich Sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen beschäftigten,
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Reinigungsfachkraft bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten,
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Objektleiter bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten,
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten,
— beigefügtes Formular Kriterien Unterweisung UVV (vollständig ausgefüllt),
— beigefügtes Formular 1.577_OFD_Hessen Erklärung Vergabesperre (vollständig ausgefüllt),
— beigefügtes Formular Bestätigung der Objektbesichtigung,
— gültiges ISO 9000x-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis.
Weitere erforderliche Angaben:
Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt)?
— Wenn ja, Adresse angeben,
— Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
Vorhandene Geräteausstattung
— Gesamtausstattung im Betrieb.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 60 VgV eine Aufklärung des Angebotsinhaltes vor. Angebote mit einem Kalkulationszuschlag unter 70 % werden ggf. aufgeklärt.
Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns gültige, Tariflohn anzugeben.
Erläuterungen zum Wertungsschema:
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums „Preis“ wird wie folgt vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis, aller wertbaren Angebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
2. Erläuterung zum Kriterium Qualität:
Zur Bemessung der Qualität wird zunächst der Mittelwert aller Wochenstunden ermittelt. Alle Wochenstundensätze ab dem Mittelwert und darüber hinaus erhalten die volle Punktzahl von 30. Unterhalb des Mittelwertes erfolgt eine lineare Reduzierung der Punktzahl, die bei einer Unterschreitung dieses Wertes über 20 % bei der Punktzahl 1 endet.