Beschreibung der Beschaffung
Die Krankenpflegeschule am Knappschaftskrankenhaus Bottrop soll durch den Umbau eines Bestandsgebäudes (Villa Pfingsten) und Schaffung eines Erweiterungsbaus - auf dem derzeitigen Gelände der Mitarbeiterparkplätze - an das Bestandsgebäude realisiert werden. Die Parkplätze werden an anderer Stelle auf dem Krankenhausgelände kompensiert.
Insgesamt sollen drei Schulungsräume für drei neue Klassenverbünde geschaffen werden. Zwei dieser Räume sind im Erweiterungsbau vorgesehen. Diese umfassen jeweils 70 m2 und bieten Platz für 28 Schüler/innen. Ein weiterer Schulungsraum ist im angeschlossenen Erdgeschoss des Bestandsbaus (Villa Pfingsten) vorgesehen. Dieser umfasst ca. 55 m2 und bietet 25 Schüler/innen Platz.
Für das Erdgeschoss des Bestandsbaus sind ein Sekretariat, ein Wartebereich, ein Lehrerzimmer und Sanitäranlagen vorgesehen.
Das Obergeschoss des Bestandsbaus soll mit zwei Arbeitsräumen für die Schüler/innen, Sanitäranlagen, einer Teeküche mit vorgelagertem Kopierraum und einem modern eingerichteten Demonstrationsraum (ca. 47m 2) ausgestattet werden.
Im Zuge des Umbaus werden die Außenanlagen des Gebäudes für die Schüler/innen angepasst.
Um den Bestandsbau nutzen zu können, muss das gesamte Gebäude umgebaut werden, die Räumlichkeiten müssen einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Durch die Umfunktionierung der Räumlichkeiten und die exklusive Lage außerhalb des Krankenhauses kann nach Fertigstellung der Baumaßnahme der gesamte Schulbetrieb in einem gesonderten Bereich auf dem Krankenhausgelände stattfinden.
Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen TGA, Leistungsphasen 1-8, § 55 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt gemäß HOAI.
Die Vergabe der Bauleistungen wird in Einzelvergaben nach den entsprechend anzuwendenden vergaberechtlichen Grundlagen ausgeschrieben.
Den durchzuführenden Maßnahmen liegt ein Fördermittelbescheid der Bezirksregierung Münster vom 01.12.2020 zugrunde (Einzelförderung nach § 21 a Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen, KKHGG NRW im Rahmen des Investitionsprogramms 2020).
Kostenrahmen des Bauvorhabens (KG 300,400,500,700): ca. 1.110.000 EUR netto
(Die Differenzierung nach Kostengruppen erfolgt nach Kostenschätzung des Architekten).
Besondere Bedingungen:
Eine Beeinträchtigung des Betriebes in der Villa Pfingsten ist nicht zu erwarten, da die Villa Pfingsten zum Start der Maßnahme leergezogen sein wird.
Beginn der Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung.
Der Baubeginn ist in Ansehung der Fördermaßnahme spätestens am
01.09.2021
vorzusehen. Die Bauzeit wird mit 10 - 12 Monaten angenommen. Die Baumaßnahme muss entsprechend der bewilligten Fördermittel der Bezirksregierung Münster spätestens am 01.12.2023 abgeschlossen sein.
Die örtliche Präsenz in Bottrop ist in engen Intervallen gemäß Planungserfordernissen sicherzustellen.
Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist möglichst sicherzustellen. Projekt- und Planbesprechungen finden in Bottrop statt.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung 2016 - VgV). Der Auftraggeber beachtet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens aus.
Das nach §§ 17, 74 VgV geführte Verfahren besteht aus einem Teilnahmewettbewerb und der sich daran anschließenden Auswahl von 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Erstangebotes und Erstellung eines objektbezogenen Konzeptes zur Umsetzung des Planungsvorhabens aufgefordert werden. Sofern mehr als 3 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 3 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab.
Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Absatz 11 VgV vor, den Zuschlag nach Maßgabe der Zuschlagskriterien auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Anderenfalls werden die beteiligten Bieter zu Verhandlungen und anschließender Einreichung finaler Angebote aufgefordert.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien.
Mit Zuschlagserteilung werden die Leistungsphasen 1-8, § 55 HOAI beauftragt.
Die Verfahrensführung erfolgt elektronisch. Teilnahmeanträge (1. Verfahrensstufe) und Angebote (2. Verfahrensstufe) sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Sämtliche Kommunikation wird elektronisch geführt.
Eine Besichtigung des Baugrundstücks bzw. der örtlichen Gegebenheiten zur Erstellung der Konzeption/Erstangebot kann innerhalb der Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) optional wahrgenommen werden. Die Termine zur Objektbesichtigung werden rechtzeitig im Rahmen der Angebotsphase bekannt gegeben.