Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) und Angaben zur Qualifikation gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV; geforderter Mindeststandard 4 Beschäftigte.
—— Angaben über eigenes Personal
—— Angaben zu allen für die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung vorgesehenen Personen
Gemäß §§ 44 (1) und 75 VgV mit folgenden geforderten Mindeststandards:
Bewertungsskala „Betriebszugehörigkeit/Berufserfahrung“:
— 4 Punkte können erzielt werden, wenn mindestens 3-jährige Berufserfahrung nachgewiesen werden können.
— 2 Punkte können erzielt werden, wenn mindestens 2-jährige Berufserfahrung nachgewiesen werden können.
— 0 Punkte werden vergeben, wenn die Berufserfahrung kleiner 2 Jahre ist.
Die Punktevergabe erfolgt analog zur Betriebszugehörigkeit.
Nachweise über Referenzprojekte
Vergleichbare Referenzprojekte hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV, mit folgenden Mindeststandards:
— Einstufung der Projekte mindestens in Honorarzone II gemäß HOAI für die technische Ausrüstung, Fertigstellung ab Januar 2010 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, Größenordnung 1,0 Mio. EUR (netto) für die KG 300 bis 400 nach DIN 276-1 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen, gewertet werden Projekte mit einer diesbezüglichen Größe zwischen 1,0 und 5 Mio. EUR (netto).
Nachweis der vollständigen Bearbeitung der Leistungsphasen 1-8 HOAI, ein vergleichbares Projekt.
Bewertungsskala „Referenzen“:
— 1 Punkt kann erzielt werden, wenn das Referenzprojekt im Rahmen der Kostengruppe 300/400 ein Volumen zw. 1,0-5,0 Mio. EUR netto hatte,
— 1 Punkt kann erzielt werden, wenn es sich um ein Vorhaben im Bestand/Erweiterungsbau handelt.
Nähere Erläuterungen und Darstellungen zu den Referenzen sind als Anlage mit der Beschränkung auf eine DIN A4 Seite je Referenz zugelassen. Weitere Referenzen werden nicht gewertet.
Referenzen können entsprechend den Wertungskriterien genannt werden.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus).
Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen. Dies kann auch mit einer Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maß widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung der relevanten Aufforderungen zu erleichtern.