Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Erweiterung Studierenden Service Center (SSC) LV03
CUS-2021-SSC-LV03
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeberin sucht ein Unternehmen für die Durchführung von Erd-, Pfahlgründungs- und Rohbauarbeiten.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Universitätsgebäude📦
Ort der Leistung: Siegen-Wittgenstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Spandauer Straße 40
54072 Siegen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin sucht ein Unternehmen für die Durchführung von Erd-, Pfahlgründungs- und Rohbauarbeiten.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2022-07-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,
— Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,
— Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW,
— Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit mindestens 2 Referenzen seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich von Maurer-/Betonarbeiten anhand vergleichbarer von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit mindestens 2 Referenzen seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich von Maurer-/Betonarbeiten anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Leistungen nachzuweisen. Akzeptiert werden nur Referenzen über selbst erbrachte Leistungen ohne Einsatz von Subunternehmen.
Eine geringfügige Beteiligung von Subunternehmen ist hierbei unschädlich.
Für jede vorgelegte Referenz muss kumulativ gelten:
— Es muss sich um ein vergleichbares Auftragsvolumen handeln,
— Es muss ein Bauvorhaben in innerstädtischer Lage zum Gegenstand haben,
— Es muss sich um einen öffentlichen Auftrag handeln,
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-16
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DBWL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 138-365997 (2021-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Universität Siegen, Dezernat 5
E-Mail: christine.thannbichler@uni-siegen.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1732903.24 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Spandauer Straße 40 54072 Siegen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 70
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 138-365997
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: CUS-2021-SSC-LV03
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft Campus Unteres Schloss Nord, Quast - Hundhausen
Postanschrift: Weidenauer Straße 265
Postort: Siegen
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: W. Hundhausen Bauunternehmung GmbH
Postanschrift: Bäckerstraße 4
Name: Otto Quast Bauunternehmen GmbH & Co. KG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1732903.24 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DC9C
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 204-532029 (2021-10-15)