Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Die Berufserfahrung der Projektleitung
— 7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte;
— 5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte;
— 3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt;
— Weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung
— Bei guter Vergleichbarkeit = 2 Punkte;
— Bei befriedigender Vergleichbarkeit = 1 Punkt;
— Bei nicht befriedigender Vergleichbarkeit = 0 Punkte.
Die Ästhetik der Referenzen
— Bei guter Qualität = 2 Punkte;
— Bei befriedigender Qualität = 1 Punkt;
— Bei nicht befriedigender Qualität = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der anrechenbaren Kosten
— 1,5 Mio. oder mehr = 3 Punkte;
— 1,0 Mio. oder mehr = 2 Punkte;
— 0,5 Mio. oder mehr = 1 Punkt;
— Weniger als 0,5 Mio. = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der BGF in m
— 1 000 m oder mehr = 3 Punkte;
— 650 m oder mehr = 2 Punkte;
— 350 m oder mehr = 1 Punkt;
— Weniger als 350 m = 0 Punkte.
Es können somit maximal 23 Punkte je Bewerbung erreicht werden.
(1 Projektleitung mit 3 Punkten + 2 Referenzen zu je 10 Punkten = 23 Punkte maximal).
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.