Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs.3 Nr. 2 VgV:
Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV:
Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Fachrichtung Bauingenieurwesen gem.§ 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlageeiner Eintragung in die Ingenieurkammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte im Leistungsbild Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind. Anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Tragwerksplanung;
d) Angabe von mind. 2 Referenzen (Ref. 1 und 2 müssen verschieden sein) gem. §75 Abs.5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. 1 Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref. Zeitraum Ref. 1 und 2 muss zwischen 1.10.2011-1.10.2021 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich:
- Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
- ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
- Bauherr mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
- ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung,
- Bauvolumen brutto (KG 300+400),
- Projektlaufzeit
- Beauftragte u. vollständig erbrachte LPHen,
- Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (Honorarzone III)
- Vergleichbarkeit mit Aufgabenstellung (Sanierung, Erweiterung/Anbau, Neubau)
- Zusatzpunkte für:
- Planung in einem historisch erhaltenswerten Umfeld
Sonstiges:
Projektdarstellung der Ref. projekte auf je maximal 2 DIN A4-Seiten, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform, mehr gelieferte scheiden aus.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.