Beschreibung der Beschaffung
Die vorhandene Gebäudestruktur, die Geschoss- und Raumaufteilungen sind sehr spezifisch geplant und wenig auf eine andersartige Nutzung ausgerichtet.
Dies erfordert umfangreiche Umbauarbeiten und führt zu unterschiedlichen Raumaufteilungen.
Zusätzlich sollen auf dem Grundstück 4 Sporthallenfelder hergestellt werden, dafür müssen Flächen rückgebaut werden. Aufgrund der beengten Situation sind jeweils 2 Sporthallenfelder übereinander anzuordnen.
Die Schule mit einer Nutzungsfläche von ca. 14 250 m und einem Atrium von ca. 3 111 m sowie ca. 3 047 m Drittnutzflächen soll im Zeitraum ab Beauftragung bis Frühjahr 2027 geplant und umgebaut werden.
Die Tiefgarage wird extern bewirtschaftet. Ob der Betrieb der Tiefgarage innerhalb der Bauzeit erfolgen kann, muss im Rahmen der Voruntersuchungen geprüft werden. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit ein aktueller Mieter seinen Betrieb aufrechterhalten kann.
Aufgrund der komplexen Umstrukturierung der Flächen zu schulischer Nutzung wird es auch zu Eingriffen in die Statik kommen.
Aktuell läuft das Änderungsverfahren des B-Plans in Form einer Bauvoranfrage.
Ein positiver Bescheid zur Änderung der Umnutzung von Verkaufsfläche zu Schulnutzung wurde bereits seitens des Bezirkes signalisiert.
Die Baumaßnahme (Teilabriss, Zubau, Umbau) soll in sinnvollen Abschnitten erfolgen. Die Tiefgarage soll während der Baumaßnahmen weiterhin in Nutzung bleiben.
Es ist davon auszugehen, dass zusätzlich Räume für Drittnutzer umgebaut und hergerichtet werden müssen. Hier müssen bei Bedarf entsprechende Abstimmungen mit Dritten und dem zukünftigen Vermieter (HGV) erfolgen.
Die bisherige Struktur der Gebäudefassade entlang der Bahrenfelder Straße soll nicht verändert werden. Aufgrund der Notwendigkeit der Herstellung von erforderlichen Sporthallenfeldern wird jedoch im hinteren Bereich des Gebäudes an der Gaußstraße ein Teilabbruch erforderlich. Auch hierzu läuft über eine Anfrage beim Bezirk Altona die Einholung einer Zustimmung. Eine Einbindung von Dritten sowie der Öffentlichkeit gilt als wahrscheinlich und muss innerhalb der Leistung mit erbracht werden.
Durch den Umbau der bestehenden Büro- und Verkaufsflächen zu einer schulischen Nutzung müssen unter anderem folgenden Aspekte betrachtet werden:
— Planung der erforderlichen Klassenräume auf Grundlage der LB Bau,
— Konzeption der Beleuchtung, auch unter Berücksichtigung von Blendschutz/Sonnenschutzanlagen,
— Betrachtung der Raumakustik,
— Barrierefreiheit hinsichtlich Seh-, Hör- und Gehbehinderung, Inklusion,
— Planung bzw. Einbindung des bestehenden Lüftungskonzeptes,
— Planung und Überarbeitung des bestehenden Brandschutzkonzeptes für die Erfordernisse eines Schulbetriebs,
— diverse Rückbauten, insbesondere von nichttragenden Wänden,
— Estrichen, Elektroinstallationen, Sanitärinstallationen sowie unter anderem die Ergänzung von brandschutztechnisch notwendigen Treppenhäusern,
— durch Vorstudien wurde bereits geklärt, dass aus brandschutztechnischen Gründen neue notwendige Treppenhäuser erforderlich werden, daher ist von Eingriffen in die Gebäudestatik auszugehen.
Aufgrund des begrenzten Baufeldes wir die Einrichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche nur in beschränktem Maß möglich sein.
Für eine gesicherte Kostenindikation ist bereits in der LPH 2 eine vertiefte Planung gefordert.
Die Machbarkeitsvorstudie des Büros DNA wird (ggf. auszugsweise) den Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Das Büro DNA ist aufgrund der Erstellung der Vorstudie der Machbarkeitsstudie im Sinne des §7 VgV an der Beteiligung ausgeschlossen.
Das vorläufige Gesamtbudget der Baumaßnahme beträgt ca. 44,2 Mio. EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppen 200 bis 700).
Die Durchführung der Phase Null soll im direkten Anschluss nach der Vergabe der Leistungen der Fachplaner erfolgen und wird in Zusammenarbeit mit der Behörde für Schule und Berufsbildung durchgeführt, die Ergebnisse fließen in die anschließenden Planungen ein.
Auf der entstandenen Grundlage erfolgen dann, spätestens im Herbst 21 die Ausschreibungen für die Findung der Planer.
Die Baumaßnahmen sollen nach Auszug der Mieter spätestens im Januar 2025 beginnen und spätestens bis Frühjahr 2027 abgeschlossen sein.
Es ist innerhalb der Planung zu prüfen, inwieweit ein zum Teil laufender Betrieb möglich ist.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Projektsteuerung für die Projektstufen 1 und 2, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9,
— Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 1 und 2 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9,
— Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Besondere Leistungen:
— Vorbereiten und Einsteuern von Vorgängen in die Freigabeprozesse,
— Mitwirken bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit bei der weiteren Projektrealisierung,
— Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf die Informationsverarbeitung und Dokumentation
Optionale Besondere Leistungen,
— Vorbereitung und Durchführung einer Phase Null,
— besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.