Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
- Referenzen der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder
privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits-
und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die
erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Fahrzeuge. Die Deckung dieses Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes darf für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres nicht auf weniger als 100 Mio. EUR (pro Versicherungsjahr) begrenzt sein
- Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei
der Annahme des Altpapiers bis zu den ggf. notwendigen Transporten zu den Verwertungsanlagen mit
Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische
und berufliche Leistungsfähigkeit)
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern oder Eignungsleihe-Unternehmen folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die
erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist.
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen oder Kapitalflussrechnungen des Unternehmens
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem
der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und
Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.