Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 5 VgV:
1.a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen - mindestens vorzulegende Referenzen:
Die Referenzen sind im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2020 nachzuweisen. Die Referenzen müssen nicht die Bauherrenleistung beinhalten (Bewerbungsbogen-Ziffer 2.1.1).
Es ist mindestens jeweils 1 Referenz vorzulegen zu:
— Projektsteuerung zur Umsetzung eines Energiekonzeptes mit Projektkosten größer 12 000 000 EUR netto
— Projektsteuerung zur Errichtung / Modernisierung/Instandsetzung einer Sportstätte in Verbindung mit der Umsetzung eines Energiekonzeptes mit Projektkosten größer 8 000 000 EUR netto,
— Projektsteuerung zum Bau eines Fernwärmenetzes mit Projektkosten größer 4.000.000 EUR netto,
— Projektsteuerung zum Bau einer Energiezentrale mit Projektkosten größer 1 500 000 EUR netto,
— Projektsteuerung zum Bau einer Photovoltaikanlage mit Projektkosten größer 500 000 EUR,
— Projektsteuerung einer Baumaßnahme mit Nutzung von Abwärme.
1.b) Von den mindestens vorzulegenden Referenzen ist eine Referenz nachzuweisen, welche einer der nachfolgenden Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“ entspricht (Bewerbungsbogen-Ziffer 2.1.2):
Eine Projektsteuerungsleistung nach AHO Stufe 2 – 5 in der Honorarzone III für die Umsetzung eines Energiekonzeptes
— mit Projektkosten größer 12 000 000 EUR netto (Definition 1=1 Punkt) oder
— mit Projektkosten größer 12 000 000 EUR netto und mit Nutzung erneuerbarer Energien (Definition 2 = 2 Punkte) oder
— mit Projektkosten größer 12 000 000 EUR netto und mit Nutzung erneuerbarer Energien und Integration eines Fernwärmenetzes (Definition 3 = 3 Punkte).
1.c) Von den mindestens vorzulegenden Referenzen ist eine zweite Referenz nachzuweisen, welche einer der nachfolgenden Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“ entspricht (Bewerbungsbogen-Ziffer 2.1.3):
Eine Projektsteuerungsleistung nach AHO Stufe 2 – 5 in der Honorarzone III für die Umsetzung eines Energiekonzeptes
— im Zuge der Errichtung / Modernisierung / Instandsetzung einer Sportanlage (Definition 1=1 Punkt) oder
— im Zuge der Errichtung / Modernisierung / Instandsetzung einer Sportanlage und mit Projektkosten größer 5 000 000 EUR netto (Definition 2 = 2 Punkte) oder
— im Zuge der Errichtung / Modernisierung / Instandsetzung einer Sportanlage und mit Projektkosten größer 5 000 000 EUR netto und mit Nutzung von Abwärme (Definition 3= 3 Punkte).
2. Kriterien zur Personalstruktur:
2.a) Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigen und der Führungskräfte pro Jahr in den letzten 3 Jahren (Bewerbungsbogen-Ziffer 2.2.1) - erwartet wird eine Mindestanzahl von 5 Beschäftigten einschl. Führungskräften (= 1 Punkt; mind. 7 Beschäftigte = 2 Punkte; mind. 9 Beschäftigte = 3 Punkte)
2.b) Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Angaben zu Namen und Qualifikation der Fachkräfte welche die Dienstleistung tatsächlich erbringen werden (Bewerbungsbogen-Ziffer 2.2.2) - erwartet wird eine Mindestanzahl von 3 Fachkräften (=1 Punkt; mind. 4 Fachkräfte = 2 Punkte; mind. 5 Fachkräfte = 3 Punkte).
2.c) Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV:
Angabe des / der Projektleiters/-in und der Jahre an Berufserfahrung mit Projektsteuerungsmaßnahmen sowie Nachweis der Qualifikation (Bewerbungsbogen - Ziffer 2.2.3) - erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 6 Jahren (= 1 Punkt, mind. 8 Jahre = 2 Punkte; mind. 10 Jahre = 3 Punkte).
2.d) Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV:
Angabe des/der stellvertretenden Projektleiters/-in und der Jahre an Berufserfahrung mit Projektsteuerungsmaßnahmen sowie Nachweis der Qualifikation (Bewerbungsbogen - Ziffer 2.2.4) - erwartet wird eine Berufserfahrung von 5 Jahren (=1 Punkt, mind. 7 Jahre = 2 Punkte; mind. 9 Jahre= 3 Punkte).
3. Sonstiges Bewertungskriterium:
Angaben zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.