Das Schulzentrum im Stadtteil Aspe in Bad Salzuflen ist ein städtebauliches Ensemble, das sich mittlerweile aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gebäuden zusammensetzt. Die Haupterschließung erfolgt von Westen über die Paul-Schneider-Straße. Dominiert wird das Zentrum durch das Langhaus der Gesamtschule und die Mehrfachsporthalle. Das derzeitige, sehr heterogene Erscheinungsbild des Schulzentrums hat sich seit Beginn der 1960er Jahre kontinuierlich entwickelt. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ist es das Ziel, die Gebäudekomplexe der beiden Schulformen (Gesamtschule und Realschule) neu zu gliedern und ihnen ein klares Profil und eine eigenständige Adresse zu geben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten
Referenznummer: 65/2020/51
Kurze Beschreibung:
Das Schulzentrum im Stadtteil Aspe in Bad Salzuflen ist ein städtebauliches Ensemble, das sich mittlerweile aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gebäuden zusammensetzt. Die Haupterschließung erfolgt von Westen über die Paul-Schneider-Straße. Dominiert wird das Zentrum durch das Langhaus der Gesamtschule und die Mehrfachsporthalle. Das derzeitige, sehr heterogene Erscheinungsbild des Schulzentrums hat sich seit Beginn der 1960er Jahre kontinuierlich entwickelt. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ist es das Ziel, die Gebäudekomplexe der beiden Schulformen (Gesamtschule und Realschule) neu zu gliedern und ihnen ein klares Profil und eine eigenständige Adresse zu geben.
Das Schulzentrum im Stadtteil Aspe in Bad Salzuflen ist ein städtebauliches Ensemble, das sich mittlerweile aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gebäuden zusammensetzt. Die Haupterschließung erfolgt von Westen über die Paul-Schneider-Straße. Dominiert wird das Zentrum durch das Langhaus der Gesamtschule und die Mehrfachsporthalle. Das derzeitige, sehr heterogene Erscheinungsbild des Schulzentrums hat sich seit Beginn der 1960er Jahre kontinuierlich entwickelt. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ist es das Ziel, die Gebäudekomplexe der beiden Schulformen (Gesamtschule und Realschule) neu zu gliedern und ihnen ein klares Profil und eine eigenständige Adresse zu geben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten (Fußboden)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bitte geben Sie bei Angebotseinreichung das Leistungsverzeichnis mit ausgefüllten Preispositionen und die ausgefüllte GAEB-Datei an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Öffentliche Auftraggeber sind im Bereich der VOB gesetzlich verpflichtet, präqualifizierte Bauunternehmen anzuerkennen. Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 a VOB/A bzw. § 6 a VOB/A EU definierten Anforderungen. Sofern Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie diese Präqualifikation mit der Registriernummer und der Präqualifikationsstelle bei der Angebotsabgabe bitte an.
Öffentliche Auftraggeber sind im Bereich der VOB gesetzlich verpflichtet, präqualifizierte Bauunternehmen anzuerkennen. Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 a VOB/A bzw. § 6 a VOB/A EU definierten Anforderungen. Sofern Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie diese Präqualifikation mit der Registriernummer und der Präqualifikationsstelle bei der Angebotsabgabe bitte an.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mängelbürgschaft i. H. v. 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme. Vertragsstrafe i. H. v. 3 % der Auftragssumme.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bei der Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der eingegangenen Unterlagen dürfen die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bei der Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der eingegangenen Unterlagen dürfen die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 025-057600 (2021-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-07 📅
Name: Grünewald – Planen. Bauen. Leben
Postort: Scheden
Postleitzahl: 37127
Land: Deutschland 🇩🇪 Göttingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.