Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung vom 13.3.2019 wurden sämtliche Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung an die Stadt Hamm übertragen. Die beabsichtigte neue Trasse beginnt an der L 665 in der Gemeinde Bönen im Kreis Unna. Sie führt entlang der DB-Strecke Dortmund-Hamm ins Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hamm und endet dort vor dem Datteln-Hamm-Kanal an der L 664 (Hafenstraße). Die geplante Straße dient dem überörtlichen Verkehr und wird auf der gesamten Länge als freie Strecke geplant. Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Maßnahme ist unter der Projektnummer B63-G20-NW im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und dort als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Die gesamte Maßnahme wurde 2003 linienbestimmt und gliedert sich in 2 Teilprojekte (Süd- und Nordabschnitt). Der Südabschnitt (von L 665 bis ca. K 35n) wurde 2006 überarbeitet und neu abgestimmt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie eines Artenschutzbeitrags und Faunistischer Kartierungen für den ca. 5 km langen Südabschnitt der Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung näher beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen – B63n OU Hamm Südabschnitt
5548/20n”
Produkte/Dienstleistungen: Umwelttechnische Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung vom 13.3.2019 wurden sämtliche Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung an die Stadt Hamm übertragen. Die beabsichtigte neue Trasse beginnt an der L 665 in der Gemeinde Bönen im Kreis Unna. Sie führt entlang der DB-Strecke Dortmund-Hamm ins Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hamm und endet dort vor dem Datteln-Hamm-Kanal an der L 664 (Hafenstraße). Die geplante Straße dient dem überörtlichen Verkehr und wird auf der gesamten Länge als freie Strecke geplant. Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Maßnahme ist unter der Projektnummer B63-G20-NW im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und dort als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Die gesamte Maßnahme wurde 2003 linienbestimmt und gliedert sich in 2 Teilprojekte (Süd- und Nordabschnitt). Der Südabschnitt (von L 665 bis ca. K 35n) wurde 2006 überarbeitet und neu abgestimmt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie eines Artenschutzbeitrags und Faunistischer Kartierungen für den ca. 5 km langen Südabschnitt der Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung näher beschrieben.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI, die Erstellung eines Artenschutzbeitrags sowie faunistische Leistungen für den Südabschnitt der geplanten neuen OU Hamm im Zuge der B 63 (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung.
In diesem Südabschnitt wird die linienbestimmte Streckenführung beibehalten. Eine Ermittlung Konfliktarmer Korridore ist daher nicht erforderlich. Eine Gegenüberstellung von Planungsvarianten beschränkt sich dabei auf die Ausbildung von Knotenpunkten oder die Höhenlage der geplanten Straße. Für die bestimmte Strecke ist eine Umweltverträglichkeitsstudie nach derzeitigem Stand der Regelwerke zu erarbeiten.
Durch die Linienbestimmungsverfahren liegen aus den Jahren 1995 und 2006 2 Umweltverträglichkeitsstudien vor. Die UVS von 1995 betrachtet im Südabschnitt Varianten für den Anschluss an die ehemalige Bundesstraße B 61 (heute Landesstraße L 664). Die UVS von 2006 untersuchte Varianten eines Anschlusses statt an die L 664 an die Landesstraße L 665 in Bönen-Nordbögge. Die Kombination der in beiden Studien ermittelten Vorzugsvarianten entspricht der durch das BMV bestimmten aktuellen Linie.
Für den Bereich des Wiescherbachs westlich der geplanten Trasse liegen durch die Planungen zur K 35n erste Faunistische Untersuchungen aus dem Jahr 2010 vor. Der Lippeverband plant in diesem Bereich eine Renaturierung des Wiescherbaches.
Auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen und den durchzuführenden Faunistischen Untersuchungen ist eine aktuelle Umweltverträglichkeitsstudie nach Maßgabe des MUVS und der Musterkarten UVS (BMVI) zu erstellen. Des Weiteren sind Faunistische Untersuchungen durchzuführen und der Artenschutzbeitrag zu erarbeiten. Für den Südabschnitt wurde aktuell eine Faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet. Die Faunistischen Untersuchungen sind hierauf aufbauend durchzuführen.
Die Größe des Untersuchungsraums beträgt ca. 336 ha.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 82 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-20 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien in den letzten 5 Jahren (Gewicht 55 %), Unterkriterien:
1.1. allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz durch Erfüllung der Anforderungen gemäß Abschnitt III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung (Gewicht 30 %),
1.2. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war der Neubau von Verkehrswegen (Gewicht 5 %),
1.3. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Straße (Gewicht 5 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1: die abgestimmte Fassung ist fertiggestellt (Gewicht 5 %),
1.5. zusätzlich zu 1.1: Größe des Untersuchungsraums (Gewicht 10 %).
2. Referenzen über die Erstellung von Artenschutzbeiträgen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 15 %), Unterkriterien:
2.1. allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz durch Erfüllung der Anforderungen gemäß Abschnitt III.1.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung (Gewicht 9 %),
2.2. zusätzlich zu 2.1: die Untersuchungsergebnisse wurden in eine UVS eingearbeitet (Gewicht 3 %),
2.3. zusätzlich zu 2.1: Größe des Untersuchungsraums (Gewicht: 3 %).
3. Referenzen über faunistische Kartierungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 15 %), Unterkriterien:
3.1. allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz durch Erfüllung der Anforderungen gemäß Abschnitt III.1.3 Nr. 3 dieser Bekanntmachung (Gewicht 9 %),
3.2. zusätzlich zu 3.1: die Untersuchungsergebnisse wurden in eine UVS eingearbeitet (Gewicht 3 %),
3.3. zusätzlich zu 3.1: Größe des Untersuchungsraums (Gewicht: 3 %).
4. personelle Leistungsfähigkeit: aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Ökologie, Biologie, Geographie, Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 10 %),
5. finanzielle Leistungsfähigkeit: durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 5 %).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Ökologie, Biologie, Geographie oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit mindestens 5 Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Ökologie, Biologie, Geographie oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Ein Nachweis über die Berufsqualifikation ist in Kopie beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 250 000 EUR, wobei es genügt, wenn eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Zum Nachweis ist eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.
2. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zum Nachweis genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis der unter Nr. 1 genannten Haftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien zu Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen mit einem Baukostenvolumen von mindestens 5 Mio. EUR (ohne USt.), bei denen mindestens die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI (Anlage 1, Abschnitt 1.1) bearbeitet wurden und abgeschlossen sind, die Umweltverträglichkeitsstudie zumindest in vorläufiger Fassung (entsprechend LPh 3) vorliegt und das Leistungsende nicht vor dem 1.1.2016 lag,
2. Referenzen für die Erstellung von Artenschutzbeiträgen, bei denen der Artenschutzbeitrag fertiggestellt ist und das Leistungsende nicht vor dem 1.1.2016 lag,
3. Referenzen für faunistische Kartierungen, bei denen die faunistischen Kartierungen fertiggestellt sind und das Leistungsende nicht vor dem 1.1.2016 lag,
4. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Ökologie, Biologie, Geographie, Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
Zum Nachweis genügen entsprechende Eigenerklärungen in den vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeunterlagen (Referenzformular und Eigenerklärung zur Eignung).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, die alle unter Nr. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Nachweis von Referenzen zu den Ziffern 2...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, die alle unter Nr. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Nachweis von Referenzen zu den Ziffern 2 und 3 ist keine Mindestanforderung an die Eignung, sondern dient allein der Bewerberauswahl (siehe Abschnitt II.2.9) dieser Bekanntmachung).
Die Mitarbeiterzahl zu Nr. 4 muss (umgerechnet in Vollzeitstellen) mindestens bei 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 221-542006
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-06
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-06-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3)...”
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD1V0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 067-173461 (2021-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen - B63n OU Hamm Südabschnitt
5548/20n”
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung vom 13.03.2019 wurden sämtliche Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung an die Stadt Hamm übertragen. Die beabsichtigte neue Trasse beginnt an der L 665 in der Gemeinde Bönen im Kreis Unna. Sie führt entlang der DB-Strecke Dortmund-Hamm ins Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hamm und endet dort vor dem Datteln-Hamm-Kanal an der L 664 (Hafenstraße). Die geplante Straße dient dem überörtlichen Verkehr und wird auf der gesamten Länge als freie Strecke geplant. Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Maßnahme ist unter der Projektnummer B63-G20-NW im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und dort als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Die gesamte Maßnahme wurde 2003 linienbestimmt und gliedert sich in 2 Teilprojekte (Süd- und Nordabschnitt). Der Südabschnitt (von L 665 bis ca. K 35n) wurde 2006 überarbeitet und neu abgestimmt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie eines Artenschutzbeitrags und Faunistischer Kartierungen für den ca. 5 km langen Südabschnitt der Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung näher beschrieben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 131 444 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI, die Erstellung eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI, die Erstellung eines Artenschutzbeitrags sowie faunistische Leistungen für den Südabschnitt der geplanten neuen OU Hamm im Zuge der B 63 (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4 dieser Bekanntmachung.
In diesem Südabschnitt wird die linienbestimmte Streckenführung beibehalten. Eine Ermittlung Konfliktarmer Korridore ist daher nicht erforderlich. Eine Gegenüberstellung von Planungsvarianten beschränkt sich dabei auf die Ausbildung von Knotenpunkten oder die Höhenlage der geplanten Straße. Für die bestimmte Strecke ist eine Umweltverträglichkeitsstudie nach derzeitigem Stand der Regelwerke zu erarbeiten.
Durch die Linienbestimmungsverfahren liegen aus den Jahren 1995 und 2006 2 Umweltverträglichkeitsstudien vor. Die UVS von 1995 betrachtet im Südabschnitt Varianten für den Anschluss an die ehemalige Bundesstraße B 61 (heute Landesstraße L 664). Die UVS von 2006 untersuchte Varianten eines Anschlusses statt an die L 664 an die Landesstraße L 665 in Bönen-Nordbögge. Die Kombination der in beiden Studien ermittelten Vorzugsvarianten entspricht der durch das BMV bestimmten aktuellen Linie.
Für den Bereich des Wiescherbachs westlich der geplanten Trasse liegen durch die Planungen zur K 35n erste Faunistische Untersuchungen aus dem Jahr 2010 vor. Der Lippeverband plant in diesem Bereich eine Renaturierung des Wiescherbaches.
Auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen und den durchzuführenden Faunistischen Untersuchungen ist eine aktuelle Umweltverträglichkeitsstudie nach Maßgabe des MUVS und der Musterkarten UVS (BMVI) zu erstellen. Des Weiteren sind Faunistische Untersuchungen durchzuführen und der Artenschutzbeitrag zu erarbeiten. Für den Südabschnitt wurde aktuell eine Faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet. Die Faunistischen Untersuchungen sind hierauf aufbauend durchzuführen.
Die Größe des Untersuchungsraums beträgt ca. 336 ha.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität der im Erläuterungskonzept beschriebenen Herangehensweise an die Aufgabenstellung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 067-173461
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LINDSCHULTE Ingenieurgeselllschaft mbH
Postanschrift: NINO-Allee 30
Postort: Nordhorn
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Grafschaft Bentheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 131 444 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRREF3
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 182-474039 (2021-09-15)