Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI eingereichten 2 Referenzprojekte. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2016) mit der Leistungshase 8 abgeschlossen sein.
Die Referenzen werden jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-8 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-4 Punkte) bewertet. Insgesamt können mit beiden Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in dem Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die zur Teilnahme aufzufordernden Bewerber gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern durch Los zu ermitteln.
1. Verhandlungsphase (6-8 Bieter)
Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert einen Lösungsvorschlag gem. den in den Verfahrenshinweisen formulierten Anforderungen, im Rahmen eine Präsentation dem Auftraggeber vorzustellen. Nach Bewertung der Lösungsvorschläge sollen die 3-4 am besten bewerteten Bieter zur Teilnahme an der zweiten Verhandlungsphase eingeladen werden. Die Bewertung in der 1. Verhandlungsphase erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmerkmale:
— Plausibler Nachweis der Funktionalität der Grundrisse,
— Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Darstellung der technischen Machbarkeit in Bezug auf die technische Ausrüstung,
— Darstellung der technischen Machbarkeit in Bezug auf die statischen Belange,
— Nachvollziehbare Aussagen zum Erhalt der bereits sanierten Fassaden,
— Umsetzung der Vorgaben des UKM bezüglich des Brandschutz- und Evakuierungskonzeptes,
— Darstellung einer sinnvollen und nachvollziehbaren Umsetzung in Bauabschnitten,
2. Verhandlungsphase (3-4 Bieter)
Die zur zweiten Verhandlungsphase eingeladenen Teilnehmer bekommen in einem zweiten Präsentationstermin die Möglichkeit, gem. der Zuschlagsmatrix, sich erneut vorzustellen und darüber hinaus ein Honorarangebot einzureichen. Nach erfolgter Bewertung der Bieter behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu vergeben. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, werden die Bieter der zweiten Verhandlungsphase zur Abgabe eines Finalen Honorarangebotes aufgefordert.
Näheres siehe Verfahrenshinweise – diese sind zwingend zu beachten und bindend.