Beschreibung der Beschaffung
Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, hat einen hohen und dringenden Bedarf an Unterbringungsplätzen zur Versorgung wohnungsloser Haushalte im Zuge der Erfüllung der kommunalen sicherheitsrechtlichen Unterbringungspflicht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt 150 Bettplätzen (mindestens 130) zur Unterbringung vulnerabler Personen aus dem städtischen Wohnungslosenhilfesystem bzw. aus städtischen Einrichtungen für Geflüchtete inkl. Verpflegung.
Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Verbreitung der Corona-Pandemie machen es notwendig, im Bereich der Unterbringung und Versorgung akut wohnungsloser Menschen zusätzliche Kapazitäten aufzubauen und vorzuhalten. Hierbei geht es speziell darum, die im Hinblick auf SARS-CoV-2-Infektionsrisiken möglichst risikoarme Beherbergung und Versorgung von Personen, die aufgrund ihres Alters oder bestimmter Vorerkrankungen besonders anfällig für einen schweren Verlauf der durch den neuartigen Corona-Virus verursachten COVID-19 Erkrankung sind (Risikogruppen), sicher zu stellen. Hierbei handelt es sich also nicht um eine Quarantäneunterbringung von Infizierten oder Kontaktpersonen.
Aus diesem Grund sollen in einem Hotel, Hostel, Boardinghaus, Beherbergungsbetrieb oder einer vergleichbaren Einrichtung bis zu 150 Bettplätze (mind. 130 Bettplätze) zur Unterbringung von Risikogruppen inkl. Verpflegung und Betriebsführung beschafft werden. Es müssen minimal 130 Bettplätze und dürfen maximal 150 Bettplätze angeboten werden. Von der gesamten angebotenen Bettplatzkapazität sind 15 % für die Unterbringung im Einzelzimmer anzubieten. Die übrigen Zimmer, d. h. 85 % von der gesamten angebotenen Bettplatzkapazität müssen als Doppelzimmer oder als Mehrbettzimmer mit maximal Doppelbelegung angeboten werden.
Neben der Bereitstellung von Unterbringungsplätzen inkl. Verpflegung ist Gegenstand der Vergabe die Einrichtungsführung. Mit der Anbieterin/dem Anbieter, die/der den Zuschlag erhält, wird die verfahrensgegenständliche Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften für vulnerable wohnungslose Personengruppen geschlossen. Neben den Leistungen der Betriebsführung wird in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertragswerk die Abrechnung der Bettplatzentgelte sowie die Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München geregelt.
Die Laufzeit der verfahrensgegenständlichen Vereinbarung beträgt sechs Monate, von 1.5.2021 bis zum 31.10.2021. Besteht ein Bedarf über den 31.10.2021 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 31.12.2021 zu den gleichen Konditionen möglich. Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens bis 30.9.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Pro belegtem Bettplatz erhält die Betreiberin/der Betreiber ein Bettplatzentgelt sowie eine Versorgungspauschale. Die nicht belegten Bettplätze bis zur Erreichung der vertraglichen vereinbarten Bettplatzzahl hat die Betreiberin/der Betreiber für die Auftraggeberin über die Laufzeit bereitgestellt vorzuhalten und zu reservieren. Pro reserviertem Bettplatz erhält die Betreiberin/der Betreiber ein reduziertes Bettplatzentgelt. Die Entgelte für die Bereitstellung von Bettplätzen ohne tatsächliche Belegung dürfen 50 % des Entgelts für einen belegten Bettplatz der jeweiligen Kategorie nicht übersteigen. Die von der Bieterin/dem Bieter angegebenen Entgelte müssen abschließend sein, d.h. alle nach den Vergabeunterlagen geschuldeten Tätigkeiten und Leistungen inklusive sämtlicher Kosten und Auslagen umfassen.