Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung EU“ (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
— 001_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-L/F),
— A01_Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb TnLFT (Formblatt 131-F),
— A02_ Informationsblatt Datenverarbeitung,
— A03_Entwurf Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Formblatt 312b-LF),
— A04_Zuschlagskriterien mit Gewichtung (Formblatt 313-F),
— A05_Eignungskriterien gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung,
— B01_Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F),
— B02_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F),
— B03_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F),
— B04_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F),
— B05_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F),
— B06_Formblatt Referenzen Eignung,
— vorläufiger Vertragsentwurf.
Die Bewerber haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:
1. Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV (Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13)
Vorstehende Eigenerklärungen/Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.