Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
—— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
—— dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123. 124 GWB vorliegen,
—— dass in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124LD),
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Sollten Sie diese Erklärungen nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) - die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Mit den Angebot sind einzureichen:
— Kalkulation der Stundenverrechnungssätze für: Reinigungspersonal Unterhalts-, Grund-, und Glasreinigung, hier sind die Kosten für OL und, falls eingesetzt, freigestellte VA gesondert auszuweisen; Objektleitung; freigestellte Vorarbeiter/innen, falls eingesetzt,
— Erklärung zum Zuschlagskriterium Qualitätssicherungsmaßnahmen,
— Preisblätter, Raumverzeichnisse und Aufstellungen, jeweils im Excel-Format hochladen, bitte nicht die Raumverzeichnisse ausdrucken und eingescannt hochladen.
Ortsbesichtigungen werden zu folgenden Termine angeboten:
25./26.08.2021; 01./02.09.2021; 08./09.09.2021
Termine können bis spätestens 2 Tage vorher unter Tel. 06341 / 13-8225 oder
manuela.konz@landau.de vereinbart werden.
Für / freiwillige
Die Teilnahme an Ortsbegehungen ist freiwillig und nicht verpflichtend. Es ist keine Voraussetzung zur Abgabe eines Angebotes!
Mindestbedingung für Objektbesuche durch die Objektleitung während der Vertragsausführung:
Verwaltungsgebäude Friedrich-Ebert-Str. 5 und Klaus-von-Klitzing-Str. 2. mindestens 1x pro Woche,
Die FWGH Arzheim, Godramstein und Nußdorf mindestens 4x pro Jahr,
Alle übrigen Objekte mindestens 1x pro Monat.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe
— Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— die Namen der Nachunternehmer,
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) für jeden Nachunternehmer,
— die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124 LD) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
— eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen,
— eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG,
— und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234)
Und für jedes Mitglied:
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD),
— eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG,
— die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z. B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform
www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden.
Eine freiwillige Registrierung wird empfohlen, da nur registrierte Interessenten/Bieter automatisch und zeitnah alle Informationen erhalten, die im Rahmen von Änderungen, Ergänzungen und Bieterfragen von der Vergabestelle herausgegeben werden.
Nicht registrierte Unternehmen müssen selbst prüfen, ob neue Informationen vorliegen.