Unterhalts-, Grund-, Glas- und Vertretungsreinigung diverser Objekte der Gemeinde Ebersdorf Hinsichtlich der zu reinigenden Objekte befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen umfangreiche Fotodokumentationen. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Objektbesichtigung durch den Bieter ausdrücklich gewünscht werden, so wird eine solche auf Antrag angeboten. Die Bieter haben sich für eine Terminvereinbarung per E-Mail an die vergabe@amberg.de zu wenden und vorzutragen, welche Örtlichkeiten besichtigt werden sollen. Kein Skonto Kein Preisnachlass.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: 2021-010
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Vertretungsreinigung diverser Objekte der Gemeinde Ebersdorf
Hinsichtlich der zu reinigenden Objekte befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen umfangreiche Fotodokumentationen. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Objektbesichtigung durch den Bieter ausdrücklich gewünscht werden, so wird eine solche auf Antrag angeboten.
Die Bieter haben sich für eine Terminvereinbarung per E-Mail an die vergabe@amberg.de zu wenden und vorzutragen, welche Örtlichkeiten besichtigt werden sollen.
Kein Skonto
Kein Preisnachlass.
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Vertretungsreinigung diverser Objekte der Gemeinde Ebersdorf
Hinsichtlich der zu reinigenden Objekte befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen umfangreiche Fotodokumentationen. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Objektbesichtigung durch den Bieter ausdrücklich gewünscht werden, so wird eine solche auf Antrag angeboten.
Die Bieter haben sich für eine Terminvereinbarung per E-Mail an die vergabe@amberg.de zu wenden und vorzutragen, welche Örtlichkeiten besichtigt werden sollen.
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Vertretungsreinigung diverser Objekte der Gemeinde Ebersdorf
Hinsichtlich der zu reinigenden Objekte befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen umfangreiche Fotodokumentationen. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Objektbesichtigung durch den Bieter ausdrücklich gewünscht werden, so wird eine solche auf Antrag angeboten.
Hinsichtlich der zu reinigenden Objekte befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen umfangreiche Fotodokumentationen. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Objektbesichtigung durch den Bieter ausdrücklich gewünscht werden, so wird eine solche auf Antrag angeboten.
Die Bieter haben sich für eine Terminvereinbarung per E-Mail an die vergabe@amberg.de zu wenden und vorzutragen, welche Örtlichkeiten besichtigt werden sollen.
Kein Skonto
Kein Preisnachlass.
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Vertretungsreinigung diverser Objekte der Gemeinde Ebersdorf.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungsoption um 2x 1Jahr verlängert werden können
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Ebersdorf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153836📞
Fax: +49 98153837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamen Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. §134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamen Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. §134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelleinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des Auftragsgebers zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelleinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des Auftragsgebers zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GW.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GW.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 057-144165 (2021-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 685906.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungsoption um 2x 1 Jahr verlängert werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungsoption um 2x 1 Jahr verlängert werden können.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Name: Fa. Eichhorn
Postanschrift: Lauterer Str. 9
Postort: Dörfles-Esbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 956192766📞
Land: Coburg, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 685906.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einNachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GW
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einNachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GW