Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 5 Losen

Landkreis Aschaffenburg

Reinigungsdienstleistungen für Objekte des Landkreises Aschaffenburg in 5 Losen; Gebäudeinnnenreinigung als Unterhalts- und Bodengrundreinigung:
– ca. 113 800 m Grundfläche,
– ca. 19,26 Mio. m Jahresreinigungsfläche.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für Objekte des Landkreises Aschaffenburg in 5 Losen; Gebäudeinnnenreinigung als Unterhalts- und Bodengrundreinigung: – ca. 113 800 m – ca. 19,26 Mio. m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Büroreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstraße 18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-aschaffenburg.de 🌏
E-Mail: patricia.keller@lra-ab.bayern.de 📧
Telefon: +49 6021394309 📞
Fax: +49 6021394918 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E23292597 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-333122
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für Objekte des Landkreises Aschaffenburg in 5 Losen; Gebäudeinnnenreinigung als Unterhalts- und Bodengrundreinigung:
– ca. 113 800 m
– ca. 19,26 Mio. m
Geschätzter Gesamtwert: 215 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Unterhalts- und Bodengrundreinigung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 5 Objekten (Verwaltungsgebäude),
– Grundfläche ca. 16 700 m
– Jahresreinigungsfläche ca. 2,83 Mio. m
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen: Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 4 Objekten (Schulen und Verwaltungsgebäude),
– Grundfläche ca. 25 800 m
– Jahresreinigungsfläche ca. 4,10 Mio. m2.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 2 Objekten (Schulen),
— Grundfläche ca. 16 400 m
—Jahresreinigungsfläche ca. 2,86 Mio. m
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 1 Objekt (Schulzentrum),
— Grundfläche ca. 28 700 m
— Jahresreinigungsfläche ca. 4,85 Mio. m
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
— Grundfläche ca. 26 200 m
— Jahresreinigungsfläche ca. 4,62 Mio. m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aschaffenburg und Mainaschaff
Aschaffenburg und Großostheim
Hösbach und Bessenbach
Hösbach
Alzenau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einreichung einer Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie ggf. Bietergemeinschafts- und Nachunternehmererklärung über den Abruf der Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (1.1.2018 – 31.12.2020).
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Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen:
– Personenschaden 1 500 000,00 EUR,
– Sachschäden 1 500 000,00 EUR,
– Schlüsselverlustschaden 100 000,00 EUR,
– Bearbeitungsschaden 100 000,00 EUR,
– Vermögensschaden 100 000,00 EUR.
Weitere Einzelheiten und Konkretisierungen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards:
Nachweis von mindestens 2 Referenzen in der Unterhaltsreinigung über die in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (1.1.2018 – 31.12.2020) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestumsatz für das jeweilige Los:
— Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 140 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 200 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 140 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 4 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 210 000 EUR netto pro Jahr,
— Los 5 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 220 000 EUR netto pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis über die in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (1.1.2018 – 31.12.2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
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Mindeststandards:
1. Nachweis über die in letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (1.1.2018 – 31.12.2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind,
In den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung, Glasreinigung etc.) fällt.
— Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 17 produktiven Arbeitskräfte,
— Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 33 produktiven Arbeitskräfte,
— Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 22 produktiven Arbeitskräfte,
— Los 4 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 26 produktiven Arbeitskräfte,
— Los 5 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 32 produktiven Arbeitskräfte.
2. Eigenerklärung zur Übernahme der Arbeitskräfte
In den Objekten der verschiedenen Lose sind derzeit Arbeitnehmer des bisherigen Auftragnehmers beschäftigt. Um den Fortbestand dieser Arbeitsplätze bestmöglich zu sichern und entsprechenden sozialen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, muss der Bieter folgendes erklären:
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1. dass er im Falle einer Auftragsübernahme alle der im jeweiligen Objekt zum Zeitpunkt des Auftragsüberganges beschäftigten Arbeitnehmer übernehmen wird. Im Falle der Abgabe einer solchen Erklärung wird die Auftraggeberin die betreffenden Arbeitnehmer vor Auftragsübernahme informieren, dass der Auftragnehmer sich zu einer solchen Übernahme verpflichtet hat. Ebenso hat der Bieter in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Auftragsübernahme schriftlich durch Vorlage der jeweiligen Arbeitsverträge nachzuweisen, wie viele Arbeitnehmer des bisherigen Auftragnehmers übernommen wurden.
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2. dass die unter Nr. 1 genannte Übernahme der Arbeitnehmer des Weiteren unter Fortgeltung der bisherigen Arbeitsbedingungen erfolgen wird, insbesondere dass die bisherigen arbeitsvertraglichen Regelungen zur Vergütung nicht unterschritten werden und die Betriebszugehörigkeit der jeweiligen Arbeitnehmer bei dem jetzigen Auftragnehmer durch den Bieter vollständig und hinsichtlich aller rechtlicher Belange anerkannt wird, und dass keine neue Probezeit und keine Befristung vereinbart wird. Der Bieter erhält hierfür eine anonymisierte Kurzzusammenfassung der derzeitigen Arbeitsbedingungen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-08 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreishochbauverwaltung – Gebäudemanagement
Internetadresse: www.landkreis-aschaffenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23292597 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 126-333122 (2021-06-28)