Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Lose 1-2:
Angaben zur Leitung, zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz
— Angabe der Personen, die die technische Leitung des Unternehmens und insbesondere der zuständigen. Niederlassung wahrnehmen:
— Angabe der im Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung eingesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Zertifizierungen),
— Angabe der im Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung zur umweltfreundlichen
Und nachhaltigen Leistungserbringung eingesetzten Maschinen, Reinigungsmittel und Geräte (bitte jeweils mit Erläuterung, z. B. Klassifizierung, Umweltzeichen),
— Angabe der im Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung eingesetzten folgenden weiteren Maßnahmen (z. B. Prozesse, Zertifizierungen) zur umweltfreundlichen und Nachhaltigen Leistungserbringung,
Los 1:
Angabe einer oder mehrerer Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung dieser Vergabe nach Art (Theater, Museen, Kultureinrichtungen) und Umfang vergleichbar sind. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden.
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
Der Bieter kann das Formular durch Kopieren und Einfügen erweitern, falls er weitere Referenzen angeben möchte.
Los 2:
Angabe einer oder mehrerer Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Glasreinigung dieser Vergabe nach Art (Theater, Museen, Kultureinrichtungen) und Umfang vergleichbar sind. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis etc.) gereinigt werden.
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
Der Bieter kann das Formular durch Kopieren und Einfügen erweitern, falls er weitere Referenzen angeben möchte.