Unterhalts- und Glasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes sowie des Verbandslabors

Niersverband Viersen

Unterhalts- und Glasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes sowie des Verbandslabors.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-23 Auftragsbekanntmachung
2021-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Glasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes sowie des Verbandslabors.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Viersen 🏙️
Kleve 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: +49 2162 / 3704-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E48546436 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-28 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 122-323697
ABl. S-Ausgabe: 122

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung auf der Kläranlage Mönchengladbach- Neuwerk sowie des Verbandslabors
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung auf der Kläranlage Mönchengladbach- Neuwerk sowie des Verbandslabors.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung auf diversen Kläranlagen des Meisterbereichs Mitte
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung auf diversen Kläranlagen des Meisterbereichs Mitte Kläranlage Grefrath, Kläranlage Landwehrbach, Kläranlage Nette, Kläranlage Brüggen und Kläranlage Dülken.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung auf diversen Kläranlagen des Meisterbereichs Nord
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung auf diversen Kläranlagen des Meisterbereichs Nord Kläranlage Geldern, Kläranlage Goch, Kläranlage Kevelaer.
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes und des Verbandslabors
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Glasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes und des Verbandslabors,
— Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk,
— Verbandslabor Mönchengladbach-Neuwerk,
— Kläranlage Grefrath, Kläranlage Landwehrbach, Kläranlage Nette, Kläranlage Brüggen, Kläranlage Dülken,
— Kläranlage Geldern, Kläranlage Goch, Kläranlage Kevelaer.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter ist bei der Berufsgenossenschaft/Handwerksrolle als Mitglied eingetragen. Der Bieter ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet. Er versichert, dass er für die hier angebotenen Leistungen in geschäftsüblicher Höhe gegen Haftpflicht versichert ist. Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. (alternativ Eigenerklärung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mind. 3 Referenzen/Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten 3 Jahren inklusive der Angabe des Vertragszeitraums, der Objektgröße bzw. des jeweiligen Umsatzes; sowie Angabe eines Ansprechpartners inklusive Telefonnummer für die einzelnen Referenzen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48546436 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 122-323697 (2021-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.229
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Glasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes sowie des Verbandslabors
Gesamtwert des Auftrags: 109739.91 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2162/3704-0 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 196-510513
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 122-323697
ABl. S-Ausgabe: 196

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung auf der Kläranlage Mönchengladbach- Neuwerk sowie des Verbandslabors
Unterhaltsreinigung auf diversen Kläranlagen des Meisterbereichs
Mitte Kläranlage Grefrath, Kläranlage Landwehrbach, Kläranlage Nette, Kläranlage Brüggen und Kläranlage Dülken
Nord Kläranlage Geldern, Kläranlage Goch, Kläranlage Kevelaer
Glasreinigung auf diversen Kläranlagen des Niersverbandes und des Verbandslabors,
Kläranlage Mönchengladbach- Neuwerk,
Verbandslabor Mönchengladbach- Neuwerk,
Kläranlage Grefrath, Kläranlage Landwehrbach, Kläranlage Nette, Kläranlage Brüggen, Kläranlage Dülken,
Kläranlage Geldern, Kläranlage Goch, Kläranlage Kevelaer

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-24 📅
Name: Winkels Servicegesellschaft mbH
Postort: Geldern
Land: Deutschland 🇩🇪
Kleve 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 82418.97 EUR 💰
Name: P&M Jansen Gebäudereinigung GmbH
Postort: Mönchengladbach
Land: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 24495.63 EUR 💰
Name: Invest Gebäudeservice GmbH
Postort: Herne
Land: Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2825.31 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
5
6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 196-510513 (2021-10-04)