Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhalts-und Glasreinigungsvergabe für die Max-Planck-Institute in Potsdam 2021
MPG-MOPF-2021-01”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Glasreinigung.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung am Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie, Gravitationsphysik und Kolloid- und Grenzflächenforschung.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Glasreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Fenster- und Fassadenreinigung am Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie, Gravitationsphysik und Kolloid- und Grenzflächenforschung.” Vergabekriterien
Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen
Bescheinigung (Kopie der Zertifizierungsurkunde), dass die zu erbringende Leistung gemäß den Normen der Serie EN 29000 erbracht wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Vergabeunterlagen
Bescheinigung (Kopie der Zertifizierungsurkunde), dass die zu erbringende Leistung gemäß den Normen der Serie EN 29000 erbracht wird (DIN EN ISO 9000 ff.) Nachweis der Zertifizierung (in Kopie) nach DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder EG-Öko-Audit/EMAS (gemäß EG-Öko-Audit-Verordnung EWG Nr. 1836/93 vom 29.7.1993) nachweis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 179-432116
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-16
14:33 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf Elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 010-018171 (2021-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 010-018171
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dietmar Krömer GmbH
Postanschrift: Dianastraße 46
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331501201 📠
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Glasreinigung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gleichfeld Gebäudereinigung & -service GmbH
Postanschrift: Dahlmannstraße 2-3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10629
Fax: +49 30327780-11 📠
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis, zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 098-257692 (2021-05-18)