Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz der letzten 3 Jahre (nicht älter als Januar 2020),
— Eigenerklärung über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen:
—— Personenschäden bis 3 000 000,00 EUR,
—— Sachschäden bis 3 000.000,00 EUR,
—— Vermögensschäden bis 500 000 EUR,
—— Obhut- und Bearbeitungsschäden bis 1 000 000,00 EUR,
—— Schlüsselschäden bis 250 000,00 EUR,
—— Allmählichkeitsschaden bis 1 500 000,00 EUR,
—— Umweltschäden gem. Umweltschadensgesetz, bis 1 000 000,00 EUR.
Wenn Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, genügt eine zusätzliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Anpassung ist spätestens zum Vertragsschluss nachzuweisen (nicht älter als Januar 2021),
— Eigenerklärung des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist und die Eröffnung nicht beantragt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (nicht älter als Januar 2021),
— Eigenerklärung darüber, dass der Bieter keine Abrede getroffen hat, die in Bezug auf die Ausschreibung eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. (nicht älter als Januar 2021).