Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in ein anerkanntes Präqualifikationsverzeichnis und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen,
dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
(124_LD)" (Formblatt 124_LD, siehe Vergabeunterlagen) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in einem anerkannten
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Hierzu gehören insbesondere:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge)
(siehe Vergabeunterlagen Formular "Erklaerung Tariftreue NTVergG 2021")
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.