Die Gemeinde Extertak beabsichtigt für mehrere Objekte im Stadtgebiet die Unterhaltsreinigung neu zu vergeben. Unterhaltsreinigung, optionale Sonderunterhaltsreinigung, Vertretungsreinigung und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Gemeinde Extertal
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Referenznummer: IKZ-169/2021
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Extertak beabsichtigt für mehrere Objekte im Stadtgebiet die Unterhaltsreinigung neu zu vergeben. Unterhaltsreinigung, optionale...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Extertak beabsichtigt für mehrere Objekte im Stadtgebiet die Unterhaltsreinigung neu zu vergeben. Unterhaltsreinigung, optionale Sonderunterhaltsreinigung, Vertretungsreinigung und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Gemeinde Extertal
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des...”
Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
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Quelle: OJS 2021/S 225-592384 (2021-11-16)