Die Vergabeunterlagen werden NUR elektronisch über die
Vergabeplattform des Landes Hessen
(
www.vergabe.hessen.de) bis 15.06.21, 06:00 Uhr zur
Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist NUR die Abgabe elektron.
Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie
müssen nicht mit einer elektron. Signatur nach dem
Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen!
Voraussetzung für die elektron. Angebotsabgabe ist die
Registrierung auf der o.g.
Plattform, über welche mittels der dort bereitgestellten
Softwarekomponente "AI Bietercockpit" das Angebot zu
übermitteln ist.
Das Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten
Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist außerdem beizufügen:
- Erklärung Unternehmensdaten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter und deren Nach und
Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei
Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderl.
Verpflichtungserklärung (wird mit den Vergabeunterlagen zur
Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit
dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung
bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nach und
Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind & die
Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften
Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme vom
Auftragnehmer zu zahlen.
Weiterhin verpflichtet sich der AN bei Auftragserteilung, dem
AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen
Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
unterziehen zu können. Der AN darf nur Personen einsetzen,
die in eine ZÜP durch das Hess. Landeskriminalamt eingewilligt
haben & bei denen nach Überprüfung keine polizeil.
Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage
stellen.