Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP ist ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP (AG) ist eine von derzeit 15 Großforschungseinrichtun-gen in Deutschland, die in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutsche Forschungseinrichtungen assoziiert sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik befasst sich mit der Erforschung der Fusion zum Zwe-cke der Energiegewinnung und betreibt in Garching ein Großexperiment. Auf dem Betriebsgelände sind in mehrere Gebäude Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten gegliedert. Am Standort Garching stehen ca. 49 000 m Büros, Labore und Technikumräume zur Bearbeitung der Forschungsaufträge zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich außerhalb der Campusgeländes ca. 10 Autominuten entfernt. Diese verteilen sich auf Bestandsgebäude.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP ist ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP (AG) ist eine von derzeit 15 Großforschungseinrichtun-gen in Deutschland, die in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutsche Forschungseinrichtungen assoziiert sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik befasst sich mit der Erforschung der Fusion zum Zwe-cke der Energiegewinnung und betreibt in Garching ein Großexperiment. Auf dem Betriebsgelände sind in mehrere Gebäude Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten gegliedert.
Am Standort Garching stehen ca. 49 000 m
Diese verteilen sich auf Bestandsgebäude.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP ist ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP (AG) ist eine von derzeit 15 Großforschungseinrichtun-gen in Deutschland, die in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutsche Forschungseinrichtungen assoziiert sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik befasst sich mit der Erforschung der Fusion zum Zwe-cke der Energiegewinnung und betreibt in Garching ein Großexperiment. Auf dem Betriebsgelände sind in mehrere Gebäude Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten gegliedert.
Am Standort Garching stehen ca. 49 000 m
Diese verteilen sich auf Bestandsgebäude.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Postanschrift: Boltzmannstr. 2
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching
Kontakt
Internetadresse: http://WWW.IPP.MPG.DE🌏
E-Mail: heinz.setzer@ipp.mpg.de📧
Telefon: +49 89/32991445📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E75428289🌏
… ist ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München.
… (AG) ist eine von derzeit 15 Großforschungseinrichtun-gen in Deutschland, die in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutsche Forschungseinrichtungen assoziiert sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik befasst sich mit der Erforschung der Fusion zum Zwe-cke der Energiegewinnung und betreibt in Garching ein Großexperiment. Auf dem Betriebsgelände sind in mehrere Gebäude Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten gegliedert.
Am Standort Garching stehen ca. 49 000 m
Diese verteilen sich auf Bestandsgebäude.
Geschätzter Gesamtwert: 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung von rund 50 000 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2x 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
85748 Garching: Boltzmannstr.2, Watzmannring 88 das LBH Ludwig-Boltzmann-Haus und im Riemerfeldring 7-9 das IBZ Werner-Heisenberg-Haus.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75428289🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. DieZulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. DieZulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 071-181259 (2021-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP ist ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP (AG) ist eine von derzeit 15 Großforschungseinrichtun-gen in Deutschland, die in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutsche Forschungseinrichtungen assoziiert sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik befasst sich mit der Erforschung der Fusion zum Zwe-cke der Energiegewinnung und betreibt in Garching ein Großexperiment. Auf dem Betriebsgelände sind in mehrere Gebäude Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten gegliedert.
Am Standort Garching stehen ca. 49.000 m² Büros, Labore und Technikumräume zur Bearbeitung der Forschungsaufträge zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich außerhalb der Campusgeländes ca. 10 Autominuten entfernt.
Diese verteilen sich auf Bestandsgebäude.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP ist ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP (AG) ist eine von derzeit 15 Großforschungseinrichtun-gen in Deutschland, die in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutsche Forschungseinrichtungen assoziiert sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik befasst sich mit der Erforschung der Fusion zum Zwe-cke der Energiegewinnung und betreibt in Garching ein Großexperiment. Auf dem Betriebsgelände sind in mehrere Gebäude Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten gegliedert.
Am Standort Garching stehen ca. 49.000 m² Büros, Labore und Technikumräume zur Bearbeitung der Forschungsaufträge zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich außerhalb der Campusgeländes ca. 10 Autominuten entfernt.
Diese verteilen sich auf Bestandsgebäude.
Gesamtwert des Auftrags: 465080.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP ist ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München.
Am Standort Garching stehen ca. 49.000 m² Büros, Labore und Technikumräume zur Bearbeitung der Forschungsaufträge zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich außerhalb der Campusgeländes ca. 10 Autominuten entfernt.
Unterhaltsreinigung von rund 50.000m² Gebäudeflächen auf dem IPP-Gelände und das LBH-Haus und das IBZ-Haus.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: Gegenbauer Services GmbH
Postanschrift: Paul-Robeson-Str.37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 465080.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der MitteilungdesAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die VergabekammerdenAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. DieZulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der MitteilungdesAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die VergabekammerdenAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. DieZulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).