Gegenstand des Verfahrens ist ein Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten auf den beiden Friedhöfen sowie auf dem jüdischen Friedhof am Rönnebrocksweg und Arbeiten im Bestattungswesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Rotenburg (Wümme)
2021/14”
Produkte/Dienstleistungen: Pflege von Friedhofsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist ein Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist ein Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten auf den beiden Friedhöfen sowie auf dem jüdischen Friedhof am Rönnebrocksweg und Arbeiten im Bestattungswesen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Friedhöfe📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Friedhof📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rotenburg (Wümme)
Beschreibung der Beschaffung:
“Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten auf den beiden Friedhöfen sowie auf dem jüdischen Friedhof am Rönnebrocksweg und Arbeiten im Bestattungswesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zur Eignung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Bescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur Eignung,
— Referenzlisten mit mindestens 2 vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur Eignung,
— Angaben zur Betriebsausstattung (technische Ausstattung der Maschinen und Geräte zur Ausführung der Arbeiten auf einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Angaben zur Betriebsausstattung (technische Ausstattung der Maschinen und Geräte zur Ausführung der Arbeiten auf einem Friedhof und Übersicht des Personals).
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-27
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-05-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-10 📅
“Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das...”
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 060-150625 (2021-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 269 892 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 060-150625
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Unterhaltungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Rotenburg (Wümme)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Grewe Friedhofsgärtnerei GmbH
Postort: Rotenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rotenburg (Wümme)🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 269 892 💰
“Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das...”
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicherAufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 141-374935 (2021-07-19)