Unterhaltungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Rotenburg (Wümme)

Stadt Rotenburg (Wümme)

Gegenstand des Verfahrens ist ein Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten auf den beiden Friedhöfen sowie auf dem jüdischen Friedhof am Rönnebrocksweg und Arbeiten im Bestattungswesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-22 Auftragsbekanntmachung
2021-07-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege von Friedhofsanlagen
Referenznummer: 2021/14
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist ein Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten auf den beiden Friedhöfen sowie auf dem jüdischen Friedhof am Rönnebrocksweg und Arbeiten im Bestattungswesen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflege von Friedhofsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Friedhöfe 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Große Straße 1
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Internetadresse: http://www.rotenburg-wuemme.de 🌏
E-Mail: vergabe@lk-row.de 📧
Telefon: +49 42619832182 📞
Fax: +49 4261889832182 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=wkLQeSCD8yE%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-150625
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung– VgV)“. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten auf den beiden Friedhöfen sowie auf dem jüdischen Friedhof am Rönnebrocksweg und Arbeiten im Bestattungswesen.
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Beschreibung der Verlängerungen: Dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rotenburg (Wümme)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Bescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Referenzlisten mit mindestens 2 vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Angaben zur Betriebsausstattung (technische Ausstattung der Maschinen und Geräte zur Ausführung der Arbeiten auf einem Friedhof und Übersicht des Personals).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-05-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-10 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kierath, Christopher
Internetadresse: www.rotenburg-wuemme.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=wkLQeSCD8yE%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 060-150625 (2021-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 269 892 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374935
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 060-150625
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicherAufträge (Vergabeverordnung– VgV)“. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-13 📅
Name: Grewe Friedhofsgärtnerei GmbH
Postort: Rotenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Rotenburg (Wümme) 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 269 892 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicherAufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 141-374935 (2021-07-19)