Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet. Die Tierseuchenkasse hat in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung ausgeschrieben: a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt und b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (das zuständige Veterinäramt des Landkreises). Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen: Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse. Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort, sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im Anschluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Abruf-Fax durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Veterinärwesens
Referenznummer: 91/21
Kurze Beschreibung:
Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet.
Die Tierseuchenkasse hat in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung ausgeschrieben:
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
und
b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (das zuständige Veterinäramt des Landkreises).
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen:
Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse.
Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort, sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im Anschluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Abruf-Fax durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen.
Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet.
Die Tierseuchenkasse hat in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung ausgeschrieben:
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
und
b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (das zuständige Veterinäramt des Landkreises).
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen:
Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse.
Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort, sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im Anschluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Abruf-Fax durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Veterinärwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Veterinärwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-22 📅
Datum des Beginns: 2022-04-24 📅
Datum des Endes: 2026-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 248-656709
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RNB1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet.
Die Tierseuchenkasse hat in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung ausgeschrieben:
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
und
b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (das zuständige Veterinäramt des Landkreises).
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen:
Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse.
Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse.
Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort, sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im Anschluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Abruf-Fax durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen.
Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort, sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im Anschluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Abruf-Fax durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen.
Bezeichnung des Loses: Geflügel (Hühner, Puten, Enten und Gänse)
Losnummer: Los 01
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist:
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Der AG erhält Finanzhilfen der EU gem. Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europ. Parl. u. des Rates vom 15.05.2014 u. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/144 der Kommission vom 28.01.2015 zur Festlegung der Verf. für die Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen und Zahlungsanträgen und der diesbezüglichen Informationen hins. der Dringlichkeitsmaßnahmen gegen Tierseuchen gem. VO (EU) Nr. 652/2014
Bezeichnung des Loses: Schweine
Losnummer: Los 02
Kurze Beschreibung:
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Schweinen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Schweinen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
Bezeichnung des Loses: Rinder, Schafe und Ziegen
Losnummer: Los 03
Kurze Beschreibung:
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
5. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunter-nehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus
zu vertreten (Formular 4.2 EU).
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 6 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/
konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 6 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 6 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis des Gesamtumsatzes und des Umsatzes bei der ausgeschriebenen Leistung der letzten drei Jahre des Bieters
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Übersicht der Qualifikationsnachweise für alle Mitarbeiter und Tierärzte, die vor Ort aktiv beteiligt sind
2. Übersicht der Auftragsliste von bisher durchgeführten Bestandstötungen im Bereich der Tötung landwirtschaftlicher Nutztiere
3. Sachkundenachweise nach § 4 Abs. 1a TierSchG i. V. m. Artikel 7 und 21 Abs. 2 der VO (EG) 1099/2009 und § 4 Abs. 3 TierSchlV für Mitarbeiter, bzw. die tierärztliche Approbation und der Nachweis der zugelassenen tierärztlichen Hausapotheke bei im Unternehmen beschäftigten Tierärzten bzw. durch das Unternehmen gebundene Tierärzte (zugehörig zur Übersicht der Qualifikation der Mitarbeiter)
3. Sachkundenachweise nach § 4 Abs. 1a TierSchG i. V. m. Artikel 7 und 21 Abs. 2 der VO (EG) 1099/2009 und § 4 Abs. 3 TierSchlV für Mitarbeiter, bzw. die tierärztliche Approbation und der Nachweis der zugelassenen tierärztlichen Hausapotheke bei im Unternehmen beschäftigten Tierärzten bzw. durch das Unternehmen gebundene Tierärzte (zugehörig zur Übersicht der Qualifikation der Mitarbeiter)
4. Übersicht der vorhandenen Tötungstechnik mit Angabe der Standorte
5. Übersicht der vorgehaltenen Tötungsmethoden in Verbindung mit den zugehörigen Ersatzmethoden
6. Standardarbeitsanweisungen aller angebotenen Tötungsmethoden
7. Referenzen sonstiger Rahmenvertragspartner
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 623 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge