Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. Durchschnittliche Beschäftigtenzahl – Formular B: Von jedem Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bewerber beruft, an dem Teilnahmeantrag teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl/Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) zu machen.
9. Referenzprojekte Beratung: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Beratung-EW bzw. Formular R-Beratung-ET) hinsichtlich der Beratung/Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Unternehmen oder von Branchenverbänden bzgl.
(1) Erstellung von (Markt-)Analysen, Gutachten, Studien, Handlungsempfehlungen, Stellungnahmen; oder
(2) Durchführung von Umsetzungsvorhaben oder fachliche Mitwirkung in (Pilot-)Projekten; oder
(3) Aufbau/Betreuung von Multi-Stakeholder-Netzwerken (zusammen „Leistungsbereiche Beratung“).
Die Referenzprojekte im Hinblick auf die vorstehenden 3 Leistungsbereiche Beratung müssen entweder einen energiewirtschaftlichen Fokus oder einen energietechnischen Fokus haben sowie jeweils stets einen eindeutigen thematischen Bezug zu
(1) Transformationsprozessen der Energiewirtschaft zu einem klimaverträglichen Energiesystem (z. B. Stromerzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), innovative KWK-Systeme; H2-basierte Energieerzeugung; Ausbau und Integration erneuerbarer Energien, Wärmebereitstellung, Energieinfrastrukturen, Sektorenkopplung, Energieverbraucher, Energiespeicher); oder
(2) Planung/Realisierung/Betrieb von Energieinfrastrukturen und Integration neuer Energieverbraucher in das Energieversorgungssystem; oder
(3) digitalen Ertüchtigung und/oder intelligenter Betrieb von Netzinfrastrukturen und/oder Energieanlagen; oder
(4) Roll-Out von digitalen Technologien (z. B. Smart Meter) und/oder digitalen Geschäftsmodelle im Energiebereich; oder
(5) Identifizierung und/oder Nutzbarmachung von Flexibilitätspotentialen auf Erzeugungs- und/oder Verbrauchsseite im Energiebereich (einschließlich Energiespeicher) (alle vorstehenden 5 Bereiche zusammen „thematischer Bezug“) aufweisen. Der Begriff „energiewirtschaftlich“ meint hier Referenzen, bei denen primär ökonomische, energiepolitische oder regulatorische Fragestellungen bzgl. Energieversorgungssystemen bearbeitet wurden. Dies trifft zum Beispiel auf Projekte zu, bei denen die Funktionsweise oder Weiterentwicklung von Energiemärkten (Energiemarktdesign); oder die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energieanlagen, Energieträgern oder Technologien im Bereich der Energieversorgung; oder die Modellierung von Energiemärkten; oder die Regulierung von Marktakteuren im Energiesektor; oder die Ausgestaltung von marktwirtschaftlichen Anreizen im Bereich der Energieversorgung (z. B. Preisgestaltung, Steuern, Abgaben, Umlagen); oder die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Energieversorgung; oder die Projektierung, Realisierung und der Betrieb entsprechender Vorhaben einschließlich der einschlägigen Genehmigungsregime; oder die Ausgestaltung von Förderinstrumenten im Bereich der Energieversorgung; oder die Erarbeitung oder Umsetzung von energiepolitischen Strategien/Zielsetzungen (z. B. Ausbaupfade für Technologien, Energiewende-Ziele, Kohleausstieg) Gegenstand der Beratungs- und sonstigen Leistungen waren. Der Begriff „energietechnisch“ meint hier Referenzen, bei denen primär technische Fragestellungen im Hinblick auf Bereitstellung/Erzeugung, Transport, Verteilung, Verbrauch sowie Speicherung von Energie (Strom, Gas, Wärme) bearbeitet wurden. Dies trifft zum Beispiel auf Projekte zu, bei denen die technische Funktionsweise, Weiterentwicklung oder Optimierung von Energieanlagen (z. B. Erzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung, leitungsgebundene Infrastrukturen, Power-to-X); oder die Betriebsführung von Energieanlagen (z. B. leitungsgebundene Infrastrukturen) oder deren technische Optimierung; oder die technischen Anforderungen an einzelne Elemente des Energiesystems; oder die Begleitung technischer Innovationen und Entwicklungen in der Energiewirtschaft Gegenstand der Beratungs- und sonstigen Leistung waren.
10. Referenzen Projektentwicklung: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Projektentwicklung) bzgl.
(1) der Initiierung oder Begleitung von (Pilot-)Projekten; oder
(2) Projektkonsortien; oder der Beratung über die Inanspruchnahme von Förder- oder Investitionsmitteln für Projekte; oder
(3) der Recherche und Aufbereitung von Informationen im Hinblick auf verfügbare Förder- oder Investitionsmittel und -instrumente auf Ebene der Bundesländer, des Bundes oder der EU; oder
(4) der Entwicklung von Strategien und Konzepten zur Vorbereitung von Investitionsprojekten; oder
(5) Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen; oder
(6) des Projektmanagements oder der Konsortialführerschaft von Förderprojekten (zusammen „Leistungsbereiche Projekte“) jeweils mit eindeutigem inhaltlichem Bezug zu
(1) Transformationsprozessen der Energiewirtschaft zu einem klimaverträglichen Energiesystem (z. B. Stromerzeugungstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), innovative KWK-Systeme; H2-basierte Energieerzeugung; Ausbau und Integration erneuerbarer Energien, Wärmebereitstellung, Energieinfrastrukturen, Sektorenkopplung, Energieverbraucher, Energiespeicher); oder
(2) Planung/Realisierung/Betrieb von Energieinfrastrukturen und Integration neuer Energieverbraucher in das Energieversorgungssystem; oder
(3) digitalen Ertüchtigung und/oder intelligenter Betrieb von Netzinfrastrukturen und/oder Energieanlagen; oder
(4) Roll-Out von digitalen Technologien (z. B. Smart Meter) und/oder digitalen Geschäftsmodelle im Energiebereich; oder
(5) Identifizierung und/oder Nutzbarmachung von Flexibilitätspotentialen auf Erzeugungs- und/oder Verbrauchsseite im Energiebereich (einschließlich Energiespeicher) (alle vorstehenden 5 Bereiche zusammen „inhaltlicher Bezug“) haben.
11. Referenzprojekte Öffentlichkeitsarbeit: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Öffentlichkeitsarbeit) bzgl. der Erbringung von Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungen mit energiewirtschaftlichem oder energietechnischem Fokus (wie oben definiert).
Unter „Öffentlichkeitsarbeit“ werden vorliegend die nachfolgenden Leistungen verstanden:
(1) Fachliche und konzeptionelle Erstellung von Berichten, Leitfäden, Broschüren, Presseerklärungen, Newslettern, Beiträgen für Internetpräsenzen oder sonstigen Informationsmaterialen; oder
(2) fachliche Konzeptionierung/Durchführung von Veranstaltungen.