Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen – Formular B: Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl/Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren – hier konkret 2018, 2019, 2020 – zu machen.
9. Referenzprojekte: Der Bieter hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen beizubringen:
• Referenzprojekte – Beratung– Formular R-Beratung
• Referenzprojekte – Öffentlichkeitsarbeit – Formular R-Öffentlichkeitsarbeit
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
— dem Bieter,
— einem Mitglied der Bietergemeinschaft,
— einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Zulässig ist, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z.B.: Ist ein Bieter der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Öffentlichkeitsarbeit erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt sowohl Formular R-Beratung als auch ein Formular R-Öffentlichkeitsarbeit auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereich geforderten Anforderungen erfüllt.)
10. Referenzprojekte – Beratung: Als Referenzprojekte (Formular R-Beratung) sind Projekte zu beschreiben, bei denen die nachfolgend aufgeführten Leistungen vom Referenzgeber erbracht wurden:
(1) Erstellung von Analysen, Strategien, Konzepten, Gutachten, Studien, Handlungsempfehlungen (nachfolgend zusammen „Analysen“) der Funktionsweise und Entwicklung von internationalen Rohstoff- und Bergbaumärkten; oder
(2) Erstellung von Analysen der Funktionsweise und Entwicklung von Rohstoff-Supply-Chains sowie Modellierung von internationalen Rohstoffmärkten (u.a. Projektionen zu Preis- und Nachfrageentwicklung, Analyse „vom Rohstoff zur Erneuerbaren- Energien-Anlage“); oder
(3) Erstellung von Analysen zu Rohstoffressourcen und -reserven, – vorkommen und Lagerstätten; oder
(4) Erstellung von Analysen zu Nachhaltigkeitsaspekten der Rohstoff- und Bergbauwirtschaft (z.B. im Hinblick auf Energieeffizienz, Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen, Ressourcenschonung, Bergbausicherheit, Rohstoff-Versorgungssicherheit); oder
(5) Erstellung von Analysen zu Nachhaltigkeitsaspekten bzw. zum Ausbau und/oder der Nutzung von erneuerbaren Energien, Energieinfrastrukturen und -speicher vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit hierfür benötigter Rohstoffe; oder
(6) Erstellung von Analysen von (geo-)politischen Aspekten bzw. regulatorische Rahmenbedingungen sowie länderspezifischen Verwaltungsstrukturen in Bezug auf internationale Rohstoff- und Bergbaumärkten bzw. -projekte; oder
(7) Beratung zu einem oder Durchführung eines konkreten Umsetzungsprojekt(s) oder Forschungsprojekt(s) in Bezug auf ein Bergbauvorhaben, bei denen nachhaltige Aspekte der Rohstoff- und Bergbauwirtschaft eine Rolle gespielt haben und eine der folgenden Leistungen erbracht wurden:
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen; oder
• Weiterentwicklung und Optimierung des Betriebs unter ökologischen Aspekten; oder
• Einführung technischer Innovationen und Entwicklungen (z.B. Digitalisierung von Prozessen (Mining 4.0 – Smart Mining).
(8) Beratung zur Stilllegung von Bergwerken einschließlich Rekultivierung unter Nachhaltigkeitsaspekten; oder
(9) Beratung zu strategischen Partnerschaften zwischen Staaten oder Regionen auf politischer Ebene im Bereich Rohstoff- oder Bergbauwirtschaft oder erneuerbare Energien; oder
(10) Aufbau oder Betreuung von nationalen und internationalen Multi-Stakeholder-Netzwerken im Bereich Rohstoff- oder Bergbauwirtschaft oder erneuerbare Energien.
Im Rahmen der Darstellung des Projektes in Formular R-Beratung sind der Auftragsgegen-stand sowie die Aufgaben/Rolle und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben.
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 5 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen 02.2016 und 04.2021. Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Fünfjahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld der Referenz-Formulare ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre (Zeitraum zwischen 02.2016 und 04.2021) bereits erbracht wurden.
11. Referenzprojekte – Öffentlichkeitsarbeit: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Öffentlichkeitsarbeit) bzgl. der Erbringung von Leistungen im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungen“ mit einem eindeutigen thematischen Bezug zu der Rohstoff- oder Bergbauwirtschaft oder Themen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Unter „Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen“ werden vorliegend die nachfolgenden Leistungen verstanden:
(1) Fachliche bzw. konzeptionelle Erstellung von Berichten, Leitfäden, Broschüren, Presseerklärungen, Newslettern, Social Media, Beiträgen für Internetpräsenzen oder sonstigen Informationsmaterialen; oder
(2) fachliche Konzeptionierung/Durchführung von Präsenz- oder digitalen Veranstaltungen, oder
(3) fachliche Vorbereitung und Begleitung von Messen, Kongressen/Konferenzen; oder
(4) fachliche Konzeptionierung und inhaltliche Begleitung von Unternehmens-/Delegationsreisen oder -besuchen.
Bei den Referenzprojekten müssen die vorstehend bestimmten Leistungen nach Ziffer (1) bis (4) die jeweils fachliche bzw. inhaltliche Konzeptionierung in Abgrenzung zu organisatorischen, technischen oder graphischen Leistungen betroffen haben. Nicht ausreichend für die Erfüllung der Referenzanforderungen sind daher (i) das organisatorische Management von Veranstaltungen und Reisen (z.B. die Auswahl/Buchung des Veranstaltungsortes, Flügen, Hotels, Einladungs- und Teilnehmermanagement, Catering, Reisekostenabwicklung) (ii) Organisation eines Ausstellerbereichs bzw. Messeständen; (iii) Organisation und Bereitstellung von technischen Leistungen etwa zur Durchführung von (digitalen) Veranstaltungen oder Webseiten; (iv) graphische Gestaltung z.B. von Print- oder Onlinemedien.
Im Rahmen der Darstellung des Projektes in Formular R-Öffentlichkeitsarbeit sind die konkret fachlich und/oder konzeptionell erbrachten Leistungen sowie die Art und Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Leitfaden XY veröffentlicht in, etc.) bzw. der Veranstaltungen (z.B. Konzeptionierung, Durchführung von Veranstaltung X zum Thema Y, Teilnehmerkreis, etc.) darzustellen und de-tailliert zu beschreiben.
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 3 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen 02.2018 und 04.2021. Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld der Referenz-Formulare ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten 3 Jahre – hier konkret der Zeitraum zwischen 02.2018 und 04.2021 – bereits erbracht wurden.