Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen – Formular B: Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigten-zahl/Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten drei Jahren hier konkret – 2018, 2019, 2020 – zu machen.
9. Referenzprojekte: Der Bieter hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen beizubringen:
— Referenzprojekte – Beratung und Projektentwicklung – Formular R- Beratung und Projektentwicklung,
— Referenzprojekte – Kommunikationsstrategie – Formular R-Kommunikationsstrategie.
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
— dem Bieter,
— einem Mitglied der Bietergemeinschaft,
— einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Zulässig ist, ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Bereiche der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen) vorzulegen. In diesem Fall sind für das Referenzprojekt dann mehrere Formulare vorzulegen und jeweils darzustellen, dass und wie das Referenzprojekt die jeweiligen formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen erfüllt (z. B.: Ist ein Bieter der Meinung, dass eines seiner Referenzprojekte sowohl die Anforderungen an Referenzen in Bezug auf Beratung als auch an Öffentlichkeitsarbeit erfüllt, so hat er für dieses Referenzprojekt sowohl Formular R-Beratung und Projektentwicklung als auch ein Formular R-Kommunikationsstrategie auszufüllen und einzureichen und dabei in der Beschreibung des Projekts im Formular jeweils darzustellen, weshalb das eingereichte Referenzprojekt die für den jeweiligen Referenzbereich geforderten Anforderungen erfüllt.).
Der Auftraggeber berücksichtigt bzgl. aller geforderten Referenzen (siehe nachfolgend) Referenzangaben der letzten 4 Jahre – hier konkret im Zeitraum zwischen 03.2017 und 04.2021. Es ist ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Vierjahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind; wobei in diesem Fall der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld „Beschreibung des Referenzenprojekts“ darzustellen ist. Durch Eintragung im entsprechenden Feld der Referenz-Formulare ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d. h. innerhalb der letzten 4 Jahre (Zeitraum zwischen 03.2017 und 04.2021) bereits erbracht wurden.
10. Referenzprojekte – Beratung und Projektentwicklung: Vorlage von Referenzprojekten (Formular R-Beratung und Projektentwicklung) im Bereich Beratung bzw. Projektentwicklung, bei denen folgende „Aufgabenbereiche“ Gegenstand der erbrachten Beratungs- und sonstigen Leistungen waren:
1) Planung einer PV-Anlage; oder
2) Erfassung und Evaluierung von Ausbauhemmnissen und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten zur Realisierung von PV-Projekten; oder
3) Optimierung von Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und technischen Aspekten; oder
4) Einbettung der PV-Anlage in ein integratives Gesamtkonzept (z. B. PV in Verbindung mit Speichern oder E-Mobilität, Nutzung mehrerer EE-Arten etc.); oder
5) Erstellung von Konzepten für die Nutzung des PV-Stroms wie z. B. Netzeinspeisung mit EEG-Vergütung, Eigenverbrauch oder Direktvermarktung; oder
6) Mitwirkung an einem Ausschreibungsverfahren im Rahmen des EEG oder sonstige Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen; oder
7) Realisierung einer PV-Anlage einschließlich Durchführung oder Begleitung des Genehmigungsverfahrens; oder
8) Fachliche Durchführung von Workshops zur Realisierung von PV-Anlagen oder Netzwerkarbeit im PV-Bereich.
Die Referenzprojekte im Hinblick auf die vorstehenden 8 Aufgabenbereiche müssen sich stets auf die folgenden „PV-Einsatzbereiche“ beziehen:
1) PV im Gewerbe, oder
2) PV auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen, oder
3) PV auf Mehrparteienhäusern, wobei diese Leistungen stets im Zusammenhang mit der Nutzung des Stroms im Rahmen eines Mieterstrommodells stehen müssen (Bei Mieterstrom (Modellen) handelt es sich um lokal produzierten Strom vorliegend aus PV-Anlagen, der Mietern von Wohnungs- oder Gewerbeflächen angeboten wird.), oder
4) PV auf Wasserflächen/Floating-PV.
11. Referenzprojekte – Kommunikationsstrategie: Die vorzulegenden Referenzprojekte (Formular R-Kommunikationsstrategie) müssen die fachliche Konzeptionierung und Begleitung von Kommunikationsstrategien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiethemen betreffen. Unter einer Kommunikationsstrategie sind vorliegend Leistungen gemeint, bei denen der Referenzgeber verschiedene Maßnahmen/Instrumente (nicht nur eine einzelne) zur Kommunikation von Inhalten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiethemen fachlich konzeptioniert und begleitet hat. Bestandteile einer solche Kommunikationsstrategie können sein:
1) Konzipierung und Begleitung von zielgruppenorientierten PR-Maßnahmen; oder
2) Fachliche oder konzeptionelle Erstellung von Berichten, Leitfäden, Broschüren, Presseerklärungen, Newslettern, Beiträgen für Internetpräsenzen oder sonstigen Informationsmaterialen; oder
3) fachliche Konzeptionierung und Begleitung von Veranstaltungen, Konferenzen oder Messen.
Bei den Referenzprojekten müssen die vorstehend bestimmten Leistungen nach Ziffer (1) bis (3) vorrangig die jeweils fachliche bzw. inhaltliche Konzeptionierung in Abgrenzung zu organisatorischen, technischen oder graphischen Leistungen betroffen haben. Nicht ausreichend für die Erfüllung der Referenzanforderungen sind daher
i) das organisatorische Management von Veranstaltungen und Reisen (z. B. die Auswahl/Buchung des Veranstaltungsortes, Flügen, Hotels, Einladungs- und Teilnehmermanagement, Catering, Reisekostenabwicklung),
ii) Organisation eines Ausstellerbereichs bzw. Messeständen,
iii) Organisation und Bereitstellung von technischen Leistungen etwa zur Durchführung von (digitalen) Veranstaltungen oder Webseiten,
iv) graphische Gestaltung z. B. von Print- oder Onlinemedien.
Im Rahmen der Darstellung des Projektes in Formular R-Kommunikationsstrategie sind sowohl die konkrete Art und Inhalt der erbrachten Leistungen als auch das Projekt insgesamt darzustellen und detailliert zu beschreiben.