Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (E2) (Grad der Vergleichbarkeit) sowie die fachliche Qualifizierung der MitarbeiterInnen, welche für die Erfüllung des Auftrags eingesetzt werden sollen (E5).
Die wichtigsten 3 Referenzbeispiele (E2) sind in einer Anlage darzustellen, die folgendes enthalten muss: (je Referenz maximal 1 DIN A4 Seite, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar)
3 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
— Jährlicher Auftragswert (Brutto) zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Die wichtigsten 3 Referenzbeispiele sind in einer Anlage darzustellen, die zusätzlich Folgendes enthalten sollte:
— Größe und Organisationsform des Auftraggebers,
— Größe und Sozialstruktur des Einsatzgebietes,
— Ausgangslage, Aufgabenbeschreibung,
— Entwicklungskonzept sowie Angaben zu seiner Umsetzung (Konzeptionelle Lösungsvorschläge der Firma, Beispiele der Umsetzung, ggf. Erfolge, Benennung des Kernteams inkl. beruflicher Qualifikation für den hier gegenständlichen Auftrag).
Die fachliche Qualifizierung der MitarbeiterInnen, welche für die Erfüllung des Auftrages eingesetzt werden sollen (E5), sind in einer Anlage von 1-5 DIN A4 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 oder vergleichbar) darzustellen, die folgendes enthalten sollte
— Berufliche Qualifikation,
— Berufserfahrung in der Entwicklung und Durchführung von Gebietsentwicklungskonzepten,
— Berufserfahrung im Bereich Evaluation und Bilanzierung,
— Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozess.
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
Der AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die max. 5 geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Punkten). Maximal können 1000 Punkte erreicht werden.