Als Konsortialpartner gelten alle Unternehmen bzw. Wirtschaftsteilnehmer, die auf Bewerberseite an dem Vergabeverfahren teilnehmen bzw. den Auftrag ausführen, also Bewerber und Bieter (ebenso Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. einer Bietergemeinschaft bzw. einer Arbeitsgemeinschaft) sowie Auftragnehmer & Unterauftragnehmer.
Der AG vergibt im Zusammenhang mit dem Projekt "Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)" im Rahmen einer weiteren gesonderten Vergabe Aufträge zur "Unterstützung beim Anforderungs- und Änderungsmanagement" (Los 1) sowie zur "Erstellung des Gesamtsystems sowie ergänzende Leistungen" (Los 2)".
Da innerhalb des hiesigen Auftrags Leistungen im Rahmen der Qualitätssicherung und Tests der Lieferungen und Leistungen des AN des gesondert zu vergebenden Loses 2 zur "Erstellung des Gesamtsystems sowie ergänzende Leistungen" zu erbringen sein werden, muss der hiesige Leistungserbringer unabhängig von dem Auftragnehmer des gesondert zu vergebenden Loses 2 sein, weil die Tests (bspw. Funktions- und Abnahmetests) möglichst objektiv und unvoreingenommen durchzuführen sind. Dies gilt sowohl für die Testkonzeption, als auch für die Durchführung und die Bewertung der Ergebnisse.
Um die notwendige Unabhängigkeit zu gewährleisten und einen Interessenskonflikt bei der Auftragsausführung zu vermeiden, wird der Auftragnehmer des gesondert zu vergebenden Loses 2 vertraglich verpflichtet, keine weiteren Aufträge aus dem hiesi-gen Vergabeverfahren anzunehmen. Daraus resultierend kann der Auftragnehmer des gesonderten Loses 2 im hiesigen Vergabeverfahren über Leistungen zur "Unterstützung für Qualitätssicherung und Test für den Informationsverbund FIU" den Zuschlag nicht erhalten. Dies ist bei der Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
Diese Regelung erstreckt sich auch auf jegliche Konsortialpartner. Dies bedeutet, dass dasselbe Unternehmen bzw. derselbe Wirt-schaftsteilnehmer (z.B. Unterauftragnehmer), welches/r Konsortialpartner in Los 2 ist, nicht gleichzeitig - als Bieter oder Konsorti-alpartner - den Zuschlag im hiesigen Vergabeverfahren zur "Unterstützung für Qualitätssicherung und Test für den Informations-verbund FIU" erhalten kann.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten - hier Umsatzangaben - eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, so hat dieses Unternehmen im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung sämtlicher vertragli-cher Verpflichtungen als Gesamtschuldner zu haften und diesbezüglich die Erklärung "Vorlage Mittelbereitstellungserklärung" abzugeben.
Anforderungen zur Bewerberkonstellation und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mindeststandards):
[A]1.1-Darstellung der Bewerberkonstellation-Angaben zur Bewerberkonstellation (Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaft und deren Mitglieder/Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner /in Aussicht genommene Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpart-ner) sowie Aufteilung der Leistungen sind darzulegen;
Im Falle einer Eignungsleihe ist für Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner/in Aussicht genommene Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner die "Vorlage Mittelbereitstellungserklärung" einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, bzgl. der Unterauf-tragnehmer bzw. Konsortialpartner/in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner, die Teile des Auftrages erbringen sollen, ohne dass auf ihre Eignung Bezug genommen wird, vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft vor Ab-schluss des Teilnahmewettbewerbs unverzüglich und innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist, den Nachweis zu verlan-gen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser (in Aussicht genommenen) Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner zur Ver-fügung stehen (zu diesem Zweck ist die "Vorlage Mittelbereitstellungserklärung" einzureichen).
Angaben zur Bewerberkonstellation werden bei Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Prüfung der Eignung (und daneben auch bei Prüfung der Ausführungsbedingungen und der Versorgungssicherheit) berücksichtigt; erforderlich ist das Einreichen einer Eigenerklärung in der "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
Weiterhin gelten folgende Anforderungen an das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mindeststandards):
[A]1.2-Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gem. § 147, §123 GWB i.V.m. § 23 VSVgV-Unternehmen darf keine der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe aufweisen; ggf. Nachweis einer Selbstreinigung gem. § 125 GWB; erforder-lich ist das Einreichen Eigenerklärung innerhalb der "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
[A]1.3-Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 147, 124 GWB i.V.m. § 24 VSVgV-Unternehmen soll keinen der in § 147, 124 GWB bzw. 21 AentG, § 98c AufenthG; § 19 MiLoG; § 21 SchwarzArbG aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe auf-weisen; ggf. Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB; liegen fakultative Ausschlussgründe vor, entscheidet der AG nach Ermessen über die Notwendigkeit eines Ausschlusses; erforderlich ist das Einreichen Eigenerklärung innerhalb der "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
Daneben sind folgende verfahrensbezogene Erklärungen innerhalb der "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" als Mindeststandards abzugeben und einzureichen (Ausschlusskriterium [A]):
— Erklärung zur Weitergabe von Dokumenten, Unterlagen und Informationen etc. an Dritte (B.5)
— Erklärung zum Datenschutz (B.6)
— Erklärung zur Akteneinsicht (B.7)
— Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen (B.8)
— Verschwiegenheitserklärung bzgl. der Dauer des Vergabeverfahrens (Eigenerklärung "Vorlage Verschwiegenheitserklärung")
Sofern Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft für Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner, die Teile des Auftrages erbringen sollen, ohne dass auf ihre Eignung bzw. Kapazitäten Bezug genommen wird, mit dem Teilnahmeantrag noch keine "Vorlage Mittelbereitstellung" (Anlage) einreichen, behält sich der AG vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unverzüglich und innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist den Nachweis zu verlangen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser (in Aussicht genommenen) Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner zur Verfügung stehen.
Details zu vorstehenden Erklärungen werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie den Eigenerklärungen gemäß "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" sowie der Eigenerklärung "Vorlage Verschwiegenheitserklärung"
Im Rahmen der Prüfung der Mindestanforderungen wird anhand der eingereichten Erklärungen und geforderter Nachweise ge-prüft und festgestellt, ob Ausschlusskriterien bzw. A-Kriterien ([A]) sowie unter bzw. als "Mindeststandards" ausgeführte Mindest-anforderungen erfüllt sind.
Sofern - ggf. nach einer erfolgten Nachforderung und/oder Aufklärung - die Erfüllung aller Mindestanforderungen nicht festgestellt werden kann, wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und der Bewerber wird nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Kommunikation / Übermittlung von Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Kommunikationsmittel E-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de).
Die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de). Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist nur in elektronischer Form möglich, wobei der Teilnahmeantrag entweder mit einer gültigen fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist.
Für das nach dem Teilnahmewettbewerb einzureichende Angebot ist vorgesehen, dass die zu zeichnenden Angebotsdokumente entweder mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur (elektronische Einreichung) oder mit einer eigenhändigen Unterschrift (Schriftform) zu versehen und mit allen weiteren mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die E-Vergabe-Plattform bzw. auf dem Postweg einzureichen sind. Näheres wird in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Nähere Angaben, welche Teilnehmer am Vergabeverfahren auf Bewerberseite, welche Erklärungen und Nachweise vorzulegen haben, finden sich in den Begleitunterlagen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere den Teilnahmebedingungen.
Hinweis:
Die Angaben der hiesigen Auftragsbekanntmachung werden in den Begleitunterlagen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere den Teilnahmebedingungen, die über die über die Internet-Adresse unter dem Elektronischer Zugang zu Informationen (siehe I.1)) bezogen werden können, konkretisiert.
Insbesondere werden Mindestanforderungen (insb. [A]-Kriterien) an die Eignung sowie Bewertungskriterien [B] im Dokument "Eignungsbewertungsmatrix" sowie ggf. in den Eigenerklärungen konkretisiert.
Ergänzend wird zu verfahrensbezogenen Vorgaben (z.B. zum Datenschutz) als Mindestanforderung die Einreichung entsprechender Erklärungen gefordert
Der AG ist vom Bewerber während des Vergabeverfahrens unverzüglich davon zu informieren, wenn sich eine Änderung von Umständen ergibt, aufgrund derer die abgegebenen Erklärungen nicht mehr zutreffend sind.
Der AG behält sich vor, den Teilnahmewettbewerb zu wiederholen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestanzahl liegt und der Auftraggeber der Auffassung ist, dass die Zahl der geeigneten Bewerber zu gering ist, um einen echten Wettbewerb zu gewährleisten, wird er das Verfahren aussetzen und die erste Bekanntmachung zur Festsetzung einer neuen Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme erneut veröffentlichen. In diesem Fall wird das Verfahren mit den nach der ersten sowie mit den nach der zweiten Bekanntmachung ausgewählten Bewerbern fortgeführt.