Gegenstand dieser Beauftragung ist der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Managementberatung
Referenznummer: 09-2021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Beauftragung ist der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt.
Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt.
Gegenstand dieser Beauftragung ist der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt.
Gegenstand dieser Beauftragung ist der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt.
Gegenstand dieser Beauftragung ist der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt.
Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt.
Bezeichnung des Loses: Managementberatung
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Geschäftsführung des Auftraggebers und deren Bereichsleiter strategisch beraten. Dies beinhaltet die Bewertung, Handlungsempfehlungen und Coaching zu Themen wie Marktposition, Businessstrategie und Zielbild sowie die Etablierung von zentralen Betriebsthemen zum erfolgreichen Abschluss der laufenden Transitions- und Transformationsphase.
Der Auftragnehmer soll die Geschäftsführung des Auftraggebers und deren Bereichsleiter strategisch beraten. Dies beinhaltet die Bewertung, Handlungsempfehlungen und Coaching zu Themen wie Marktposition, Businessstrategie und Zielbild sowie die Etablierung von zentralen Betriebsthemen zum erfolgreichen Abschluss der laufenden Transitions- und Transformationsphase.
Alle Beratungen müssen dabei zwingend die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen im GKV-Markt berücksichtigen und die Kundenzufriedenheit an erster Stelle haben.
Des Weiteren ist eine unterstützende Beratung bei möglichen zukünftigen Vergabeverfahren des Auftraggebers notwendig.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann drei Mal um weitere 12 Monate (auf max. 48 Monate) verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Technische Architektur
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die komplexe Betriebssituation des Auftraggebers analysieren sowie Maßnahmen ableiten und zur Umsetzung bringen, um die umfassende Betriebsstabilität sicherzustellen. Die zielführende Zusammenarbeit mit dem technischen Provider ist dafür grundlegend. Infrastrukturschwerpunkte sind Citrix als Arbeitsplatzumgebung für mehrere 10.000 Endanwender/innen, Cisco im Netzwerkbereich sowie Netapp für Storage.
Der Auftragnehmer soll die komplexe Betriebssituation des Auftraggebers analysieren sowie Maßnahmen ableiten und zur Umsetzung bringen, um die umfassende Betriebsstabilität sicherzustellen. Die zielführende Zusammenarbeit mit dem technischen Provider ist dafür grundlegend. Infrastrukturschwerpunkte sind Citrix als Arbeitsplatzumgebung für mehrere 10.000 Endanwender/innen, Cisco im Netzwerkbereich sowie Netapp für Storage.
Die Zukunftsfähigkeit wird mittels nachhaltiger Architekturempfehlungen und Realisierungs-/ Betriebskonzepten zu Bereichen der virtuellen/ mobilen Arbeitsplätze, Microsoft 365 sowie Cloudbetreibermodellen im Public-, Private- und Hybridansatz sichergestellt.
Die Zukunftsfähigkeit wird mittels nachhaltiger Architekturempfehlungen und Realisierungs-/ Betriebskonzepten zu Bereichen der virtuellen/ mobilen Arbeitsplätze, Microsoft 365 sowie Cloudbetreibermodellen im Public-, Private- und Hybridansatz sichergestellt.
Beratungskompetenzen im Fokus:
- Architektur und Technologieberatung
- Migrationsbegleitung
- Digitalisierung und Innovationsmanagement
Bezeichnung des Loses: Servicekatalog
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber stellt seinen Kunden seine Leistungen als Services zur Verfügung. Die Services werden in einem Servicekatalog zusammengefasst. Der Auftraggeber befindet sich in einem Prozess der Neugestaltung, der durch ein umfangreiches Sourcing von Leistungen gekennzeichnet ist. Der Veränderungsprozess des Auftraggebers erfordert es, den Servicekatalog neu zu erstellen. Die Serviceleistungen wurden deshalb unter Berücksichtigung der Anforderungen der Kunden neu designed und kalkuliert. Dies ist ein laufender Prozess.
Der Auftraggeber stellt seinen Kunden seine Leistungen als Services zur Verfügung. Die Services werden in einem Servicekatalog zusammengefasst. Der Auftraggeber befindet sich in einem Prozess der Neugestaltung, der durch ein umfangreiches Sourcing von Leistungen gekennzeichnet ist. Der Veränderungsprozess des Auftraggebers erfordert es, den Servicekatalog neu zu erstellen. Die Serviceleistungen wurden deshalb unter Berücksichtigung der Anforderungen der Kunden neu designed und kalkuliert. Dies ist ein laufender Prozess.
Um die Pflege des Servicekataloges auch weiterhin durchführen zu können, benötigt das Projektteam des Auftraggebers Unterstützung bei dem Design neuer Services. Die Projektmitglieder des Auftraggebers steuern die Kundenkommunikation und Anforderungsklärung und nehmen die erstellten Services ab. Der Auftragnehmer konzipiert die je Service verschiedene Ergebnistypen, welche für das Projektziel erarbeitet werden müssen.
Um die Pflege des Servicekataloges auch weiterhin durchführen zu können, benötigt das Projektteam des Auftraggebers Unterstützung bei dem Design neuer Services. Die Projektmitglieder des Auftraggebers steuern die Kundenkommunikation und Anforderungsklärung und nehmen die erstellten Services ab. Der Auftragnehmer konzipiert die je Service verschiedene Ergebnistypen, welche für das Projektziel erarbeitet werden müssen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Es wird davon ausgegangen, dass je Los die Leistung zu 20% vor Ort und zu 80% remote erfolgen wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Vorlage erst auf gesonderte (!) Aufforderung der Vergabestelle):
- aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate);
- Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Sozialversicherung (Kopie nicht älter als 6 Monate);
- Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von Steuern und Abgaben (Kopie nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis mit Abgabe des Angebotes):
- Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden und Personenschäden in Höhe von 500.000 EUR je Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 1 Mio. EUR pro Jahr und für Vermögensschäden in Höhe von 250.000 EUR je Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 500.000 EUR pro Jahr im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird, Vorlage einer Kopie einer bereits bestehenden entsprechenden Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers, aus der sich die ausreichende Deckung ergibt (Kopie bzw. Bestätigung nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden und Personenschäden in Höhe von 500.000 EUR je Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 1 Mio. EUR pro Jahr und für Vermögensschäden in Höhe von 250.000 EUR je Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 500.000 EUR pro Jahr im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird, Vorlage einer Kopie einer bereits bestehenden entsprechenden Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers, aus der sich die ausreichende Deckung ergibt (Kopie bzw. Bestätigung nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein).
- Angabe Gesamtumsatz
- Angaben von Umsätzen bezogen auf den Auftragsgegenstand
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Ausgefüllter Fragenkatalog nebst erforderlicher Anlagen (wenn in der Frage gefordert: z. B. Lebenslauf, Tätigkeitshistorie, Mitarbeiterprofil, Zertifikate, Zeugnisse etc.)
- Ausgefüllte Tätigkeitshistorien, soweit im Fragenkatalog gefordert
- Nennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten als Unternehmensreferenz aus den letzten drei Jahren (Nachweis in gesonderter Anlage beifügen).
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn Sie in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Hinweis: Referenzen werden u. a. nur dann als Referenzen anerkannt, wenn sie mit ihrer Benennung einverstanden und noch am Markt tätig sind.
Hinweis: Diese Angebotsaufforderung ist als Anfrage zur Benennung der Kontaktdaten der Referenzkunden zu verstehen. Vom Bieter genannte Referenzen, die mit dem Zusatz "Kontaktdaten auf Anfrage" o. ä. versehen sind, werden vom Auftraggeber als unvollständige Referenz behandelt und somit nicht bewertet.
Hinweis: Diese Angebotsaufforderung ist als Anfrage zur Benennung der Kontaktdaten der Referenzkunden zu verstehen. Vom Bieter genannte Referenzen, die mit dem Zusatz "Kontaktdaten auf Anfrage" o. ä. versehen sind, werden vom Auftraggeber als unvollständige Referenz behandelt und somit nicht bewertet.
- Bestätigung Arbeitsschutzgesetz
- Ausgefüllte Datenschutzvereinbarung (AVV)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 184-478928 (2021-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Beauftragung war der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt.
Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt.
Gegenstand dieser Beauftragung war der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt.
Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 080 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand dieser Beauftragung war der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt.
Gegenstand dieser Beauftragung war der Abschluss einer Rahmenbeauftragung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 VgV zur Unterstützung und Coaching des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Ist-Situation und der Unternehmensstrategie. Zudem benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen bei der (Weiter-) Entwicklung des gkvi Servicekatalogs. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden in den einzelnen Abrufen näher vereinbart. Die Beratungsleistungen werden zur individuellen Aufbereitung und Weiterentwicklung von themenbezogenen Problemstellungen benötigt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-08 📅
Name: ZELOS Management Consultants Bartenschlager, Rüß und Partner
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 080 000 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Name: modernX GmbH & Co. KG
Postort: Sinzheim
Land: Rastatt🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-18 📅
Name: Information Services Group Germany GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 217 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.